Der Kanton Basel-Stadt informiert laufend über den aktuellen Stand und die weiteren Massnahmen in Bezug auf COVID-19: coronavirus.bs.ch. Insbesondere auch auf der Infoseite für Unternehmen.
Der Kanton Baselland informiert laufend über seine kantonale Website.
Die Infoline für Unternehmen des Staatssekretariats für Wirtschaft ist von Montag bis Freitag von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr erreichbar: +41 58 462 00 66. Zuschriften und Eingaben zu Handen des Staatssekretariats für Wirtschaft schicken Sie bitte zwecks Triage an Dieter Kläy (d.klaey@sgv-usam.ch) vom Schweizerischen Gewerbeverband.
DIVERSE SPEZIALREGELUNGEN
Die Allmendgebühren für Boulevardrestaurants, Reklameanlagen, Warenauslagen, Reklamereiter und Marktstände wurden für die Monate März und April 2020 vollständig erlassen und ab dem Mai bis zum 31. Dezember 2020 um 50 Prozent reduziert. Ein parlamentarischer Vorstoss zwecks vollständigem Erlass der Allmendgebühren ist hängig.
Berufliche Vorsorge: Arbeitgeber dürfen für die Bezahlung der Arbeitnehmerbeiträge an die berufliche Vorsorge wieder die von ihnen geäufneten Arbeitgeberbeitragsreserven verwenden. Die Regelung tritt am 12. November 2020 in Kraft und ist befristet auf den 31. Dezember 2021. Zur Medienmitteilung.
Boulevardgastronomie: Erleichterungen verlängert: Da die Basler Gastronominnen und Gastronomen nach wie vor von den Massnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie betroffen sind, hat das Tiefbauamt die vorübergehende Ausdehnung der bestehenden Aussenbestuhlung verlängert. Neu ist die Regelung bis Mitte 2021 befristet. Der Gewerbeverband Basel-Stadt fordert, dass die Erleichterung permanent beibehalten wird.
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz: In vielen Unternehmen wird die Arbeit fortgesetzt. Im Zusammenhang mit COVID-19 hat der Arbeitgeber besondere Verpflichtungen. Merkblatt des SECO. Um sich auf Baustellen zu schützen, müssen folgende Punkte unten erfüllt sein (Checkliste Baustellen).
IWB: Firmen, die aufgrund des Coronavirus existenzielle Liquiditätsprobleme haben und deshalb nicht in der Lage sind, ihre offenen IWB-Rechnungen (Energie, Wasser) fristgerecht zu bezahlen, können sich mit ihrem Kundenberater bzw. dem IWB Forderungsmanagement in Verbindung setzen.
Befristeter Rechtsstillstand für die Reisebranche: Reisebüros können für Rückzahlungen nach einer Reiseannullation bis zum 31. Dezember 2020 nicht betrieben werden. Medienmitteilung des Bundesrates.
Sprengausweise: Wer beruflich mit Sprengmitteln und bestimmten pyrotechnischen Gegenständen zu tun hat, braucht die dafür notwendigen Ausweise. Diese bleiben nur gültig, wenn alle fünf Jahre ein Auffrischungskurs besucht wird. Aufgrund der Coronakrise hat der Bundesrat beschlossen, die entsprechende Schulungspflicht bis zum 27. September 2021 aufzuschieben. Zur Medienmitteilung.
Steuern: Firmen, die aufgrund des Coronavirus existenzielle Liquiditätsprobleme haben und deshalb nicht in der Lage sind, ihre Steuerrechnungen fristgerecht zu bezahlen, können sich mit der Steuerverwaltung in Verbindung setzen. Zudem hat die Steuerverwaltung weitere Massnahmen infolge der Corona-Pandemie beschlossen.
Taxigewerbe: Die Taxibetriebsbewilligungen für das Jahr 2020 (700 Fr.) werden rückwirkend um die Hälfte reduziert. Die Begünstigten werden von der Abteilung Verkehr der Kantonspolizei kontaktiert und erhalten den Betrag von 350 Franken erstattet. Zur Medienmitteilung.