Mindestlohnverordnung Basel-Stadt: Akzeptable Lösung
Die Basler Wirtschaftsverbände nehmen die heute vom Basler Regierungsrat präsentierte Verordnung zum kantonalen Mindestlohngesetz zur Kenntnis. Sie stehen der Einführung eines staatlich verordneten Mindestlohns nach wie vor ablehnend gegenüber – respektieren aber selbstverständlich den Volkswillen und begrüssen, dass sich die Regierung beim Geltungsbereich an die Lösungen aus den anderen Kantonen mit Mindestlöhnen und auf bestehende Rechtsgrundlagen abstützt.
Im Juni 2021 sagte die Basler Stimmbevölkerung Ja zur Einführung eines kantonalen Mindestlohngesetzes. Die radikale Initiative der Gewerkschaften wurde zwar abgelehnt, der etwas weniger weitgehende Gegenvorschlag der Regierung konnte sich aber durchsetzen.
Mit der heute präsentierten Verordnung hat sich die Basler Regierung für eine aus Sicht der drei Basler Wirtschaftsverbände akzeptable Umsetzung des kantonalen Mindestlohngesetzes entschieden. Sie verzichtet auf weitere Verschärfungen – insbesondere auf die von Gewerkschaftsseite öffentlich geforderte Ausweitung des räumlichen Geltungsbereichs auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von ausserkantonalen Betrieben im Auftragsverhältnis sowie ausländische Entsendete. Basel-Stadt geht somit denselben Weg wie die anderen Kantone, in denen bereits staatliche Mindestlöhne gelten und sorgt für entsprechende Rechtssicherheit in der Umsetzung. Für Entsendete gilt so oder so, dass die orts- und branchenüblichen Löhne zu beachten sind.
Eine im Vergleich zum Gesagten im bisherigen politischen Prozess nachträgliche «Umdeutung» des territorialen und persönlichen Geltungsbereichs hätte eine nicht akzeptable Missachtung des gesetzgeberischen Willens dargestellt und wäre ein Vertrauensmissbrauch gegenüber den politischen Parteien und der Stimmbevölkerung gewesen. Die Wirtschaftsverbände begrüssen, dass der Regierungsrat auf diese aus rechtsstaatlichen und ordnungspolitischen Gründen höchst problematische Forderung der Gewerkschaften nicht eingegangen ist.
Die drei Verbände wollen wissen, welche wirtschaftlichen Konsequenzen die Einführung eines gesetzlich verordneten Mindestlohns hat. Deshalb werden sie die Auswirkungen auf die hiesigen Arbeitsplätze in den nächsten Monaten und Jahren genauestens beobachten – und allenfalls politisch aktiv werden, wenn sich Probleme zeigen. Die nun vorliegende Verordnung werden sie aber nicht weiter bekämpfen, sondern im Dialog mit dem Amt für Wirtschaft (AWA) alles daransetzen, dass die betroffenen Unternehmen die Vorgaben möglichst ohne grosse bürokratische Hürden umsetzen können. Dabei erwarten die Verbände entsprechendes Augenmass.
Für weitere Auskünfte stehen folgende Personen gerne zur Verfügung:
- Saskia Schenker, Direktorin Arbeitgeberverband Basel, 079 212 78 65
- Gabriel Barell, Direktor Gewerbeverband Basel-Stadt, 061 227 50 10
- Martin Dätwyler, Direktor Handelskammer beider Basel, 061 270 60 81