AHV-Reform sichert die Renten
Die AHV muss saniert werden. Das Reformpaket AHV 21, über das am 25. September abgestimmt wird, ist ein ausgewogener Kompromiss, der die Renten zumindest bis ins nächste Jahrzehnt sichert.
Der staatlichen Altersvorsorge droht bereits im Jahr 2026 ein Defizit. Ohne Reform wird der Kapitalstock, der derzeit 48 Milliarden Franken beträgt, bis 2035 restlos aufgebraucht sein. Eine Reform ist also unabdingbar. Man könnte meinen, dass noch reichlich Zeit für eine Reform verbleibt. Aber dem ist nicht so. Bis diese Rentenreform in Kraft tritt und Wirkung zeigt, dauert es mindestens fünf Jahre. Beim Scheitern der AHV-Revision an der Urne würde eine nächste Reform erst umgesetzt werden, wenn die AHV bereits in tiefroten Zahlen steckt.
Die AHV-Reform stellt sinnbildlich einen typisch schweizerischen Kompromiss dar. Dabei wird die dringend notwendige Sanierung der AHV durch zwei verschiede Massnahmen geprägt: Zum einen wird der Mehrwertsteuersatz um 0,4 Prozentpunkte erhöht, zum andern wird das Referenzalter für Frauen und Männer einheitlich bei 65 Jahren angesetzt.
Frauenrentenalter 65 gab es schon
Ein einheitliches Rentenalter von 65 Jahren ist nichts Neues. Bereits bei der Einführung der AHV 1948, als die durchschnittliche Lebenserwartung bei 77 Jahren (Männer) bzw. 79 Jahren (Frauen) lag, wurde das Rentenalter für Mann und Frau auf 65 Jahre festgelegt. Bei einer Erwerbsphase von 45 Jahren konnte man im Schnitt 13 Jahre lang Rente beziehen. Weil die AHV in der Gründungsphase finanziell bestens aufgestellt war, beschloss das Parlament das Frauenrentenalter auf 62 Jahre zu senken. Als später massive Defizite drohten, wurde das Frauenrentenalter um die Jahrtausendwende wieder auf 64 erhöht.
Höhere Lebenserwartung
Heute beträgt die Lebenserwartung von Mann und Frau 85 respektive 88 Jahre. Die Erwerbs-phase hat sich in den vergangenen rund
75 Jahren nicht verändert. Doch die Pensionierungsphase hat sich demgegenüber um durchschnittlich neun Jahre verlängert. Korrekturen beim Rentenalter sind daher gerechtfertigt. Mit grosszügigen Ausgleichsmassnahmen zugunsten der Frauen über neun Jahrgänge kommt das Reformpaket auch den Forderungen der Linken und der Frauenorganisationen entgegen.
Alle müssen ihren Beitrag leisten
Mit der Anhebung des Mehrwertsteuersatzes um 0,4 Prozentpunkte knüpft die Reform sowohl bei den Leistungen als auch bei den Einnahmen an. Alle müssen einen angemessenen Beitrag zur Reform leisten. Die AHV-Reform ermöglicht weiter die Flexibilisierung des Rentenalters, was einen individuell gestaltbaren Übergang in die Pensionierung ermöglich. Zudem können mit der Reform auch fehlende Beitragsjahre aufgefangen werden.
Die vorliegende Reform umfasst zwei unterschiedliche, aber direkt miteinander verknüpfte Vorlagen: Die erste Vorlage beinhaltet materielle Änderungen des Bundesgesetzes über die AHV. Dagegen wurde das Referendum ergriffen. Die zweite Vorlage ist der Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer. Dieser bedingt eine Verfassungsänderung und untersteht daher dem obligatorischen Referendum. Die Stimmbevölkerung stimmt am 25. September über beide Vorlagen ab. Es braucht ein doppeltes JA an der Urne, damit das drohende Ungemach von roten Zahlen und der Verlust des heutigen Kapitalstocks verhindert werden können.