Logo Burger
MIetrecht WEB

FÜR EIN ZEITGEMÄSSES MIETRECHT

FÜR EIN ZEITGEMÄSSES MIETRECHT

Verhinderung von Missbräuchen bei der Untervermietung und Erleichterung der Kündigung bei Eigenbedarf: Dies sind die zentralen Forderungen der Mietrechtsrevision, über die das Schweizer Stimmvolk am 28. November abstimmen wird.

Das Parlament hat Anpassungen des Mietrechts beschlossen, gegen die der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband das Referendum ergriffen hat. Die beiden Anpassungen des Mietrechts – einerseits bei der Untervermietung und andererseits beim Eigenbedarf – sind geringfügig und betreffen nur einen kleinen Teil der bestehenden Mietverhältnisse. Die Stellung der Mieterinnen und Mieter wird dadurch in keiner Weise geschwächt. Im Gegenteil: Die Gesetzesänderung schafft Rechtssicherheit und bietet Schutz vor Missbrauch.

Bedingungen für die Untervermietung
Mit der Revision des Mietrechts wird einerseits dem Missbrauch bei der Untervermietung wirksamer vorgebeugt. Die Möglichkeit der Untervermietung von Mieträumen – beispielsweise bei einem Auslandaufenthalt oder bei der Gründung einer Wohngemeinschaft – bleibt unverändert bestehen. Deren Ausübung wird hingegen klarer geregelt. Künftig müssen Mieterinnen und Mieter ein schriftliches Gesuch einreichen, wenn sie Räumlichkeiten untervermieten wollen. Zudem benötigen sie die schriftli-che Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters.

Schutz vor missbräuchlicher Untervermietung
Damit soll sichergestellt werden, dass die Vermieterin oder der Vermieter weiss, wer die Wohn- oder Geschäftsräume wirklich nutzt. Die Beschränkung der maximalen Dauer der Untervermietung auf zwei Jahre stellt überdies sicher, dass die Mieterin oder der Mieter keinen missbräuchlichen Gewinn aus längeren Untervermietungen oder durch gewerbliche Kurzzeitvermietungen über Online-Buchungsplattformen erzielt. Verletzt die Mieterin oder der Mieter die Regeln der Untervermietung, kann die Vermieterin oder der Vermieter das Mietverhältnis kündigen. Dieses Recht wird neu ausdrücklich im Gesetz verankert.

Klarheit bei Eigenbedarfskündigungen
Zum anderen wird mit der Mietrechtsrevision die Regelung zur ausserordentlichen Kündigung bei dringendem Eigenbedarf angepasst. Die Voraussetzungen für die Kündigung bei dringendem Eigenbedarf sind derzeit unklar, was häufig zu langwierigen Schlichtungs- und Gerichtsverfahren führt. Mit der Mietrechtsrevision wird neu geregelt, dass der Eigenbedarf bedeutend und aktuell sein muss. Es handelt sich hierbei um ein objektiv feststellbares Bedürfnis, das von den Gerichten streng überprüft wird.

Regelung sichert raschen Zugriff auf Eigentum
Mit der neuen Regelung wird sichergestellt, dass Eigentümerinnen und Eigentümer – besonders nach dem Kauf einer Liegenschaft – eine vermietete Wohnung rasch selbst bewohnen oder ein vermietetes Geschäftslokal rasch selbst nutzen können. Besonders relevant ist dies auch für Unternehmen, die sich vergrössern und hierfür die eigenen, rechtmässig erworbenen Räumlichkeiten nutzen wollen. Gleichzeitig bleiben Mieterinnen und Mieter geschützt: Sie können Eigenbedarfskündigungen weiterhin anfechten und sich gegen einen nachteiligen Entscheid wehren.

www.mehr-wohnraum.ch