20.03.2025
Kantonales Lohngleichheitsanalysengesetz abgelehnt
Der Grosse Rat hat den Entwurf für ein kantonales Lohngleichheitsgesetz abgelehnt. Der Gewerbeverband Basel-Stadt begrüsst diesen Entscheid ausdrücklich, da er unnötige administrative Hürden für Unternehmen vermeidet und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Basel-Stadt sichert.
Das vorgeschlagene Gesetz hätte Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden verpflichtet, regelmässige Lohngleichheitsanalysen durchzuführen. Damit wäre der Kanton Basel-Stadt über die bestehenden bundesrechtlichen Vorgaben hinausgegangen, die erst für Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden eine solche Pflicht vorsehen.
Rechtliche Bedenken
Gemeinsam mit dem Arbeitgeberverband Region Basel und der Handelskammer beider Basel hatte der Gewerbeverband Basel-Stadt bereits im Vorfeld erhebliche rechtliche Bedenken geäussert. Da der Bund im Bereich des Arbeitnehmerschutzes bereits umfassende Regelungen erlassen hat, hätte ein zusätzliches kantonales Gesetz möglicherweise gegen den Grundsatz des Vorrangs des Bundesrechts verstossen. Dies hätte zu Rechtsunsicherheit und Anfechtungen führen können.
Wettbewerbsnachteile vermieden
Von der geplanten Regelung wären zusätzlich zu den bereits nach Bundesrecht betroffenen Unternehmen weitere 170 Betriebe mit rund 12’000 Mitarbeitenden betroffen gewesen. Da sich die Pflicht ausschliesslich auf Unternehmen mit Sitz in Basel-Stadt beschränkt hätte, wären diese im Vergleich zu Betrieben in anderen Kantonen benachteiligt worden. Besonders betroffen wären Branchen mit einem hohen Anteil an Teilzeitstellen gewesen.
Kein Nachweis für geschlechterbedingte Lohndiskriminierung
Der Gewerbeverband Basel-Stadt betont zudem, dass in der Schweiz bislang keine wissenschaftlichen Belege für eine systematische geschlechtsspezifische Lohndiskriminierung vorliegen. Bestehende Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen seien oft auf nachvollziehbare Faktoren wie unterschiedliche Branchen, Berufe oder Verantwortungsstufen zurückzuführen. Der Verband sah deshalb auch keinen Bedarf für zusätzliche gesetzliche Regelungen.
Entlastung für Unternehmen
Die Ablehnung des kantonalen Lohngleichheitsanalysegesetzes durch den Grossen Rat wird vom Gewerbeverband Basel-Stadt als wichtiger Schritt zur Entlastung der Unternehmen gewertet. Der Entscheid trägt dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit der baselstädtischen Unternehmen zu erhalten und unnötige administrative und finanzielle Belastungen zu vermeiden.
Achtung: Nicht verwechseln mit Lohngleichheitsanalysen im kantonalen Beschaffungswesen! Seit dem 1. Oktober 2024 müssen Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden für öffentliche Aufträge des Kantons eine Lohngleichheitsanalyse mit dem Logib-Tool vorweisen. Während im Bundesrecht eine Selbstdeklaration genügt, verlangt der Kanton Basel-Stadt zusätzlich einen überprüfbaren Nachweis der Lohngleichheit, der alle vier Jahre aktualisiert werden muss. Seit dem 1. Juli 2024 ist zudem ausschliesslich die neueste Version des Logib-Tools für den Nachweis zulässig. |