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Bargeldinitiative – Unser Bargeld verdient eine saubere Lösung

Bargeldinitiative – Unser Bargeld verdient eine saubere Lösung

Bargeld ist für das lokale Gewerbe und seine Kundschaft unverzichtbar. Am 8. März 2026 haben wir die Wahl zwischen einer unsicheren Initiative und einer dank des Gegenvorschlags präzisen Lösung.

Zur Debatte stehen in der Abstimmung vom 8. März die Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)» sowie der direkte Gegenentwurf von Bundesrat und Parlament. Grundsätzlich zielen beide Vorlagen darauf ab, den heutigen, bewährten Zustand bezüglich Bargeld neu in der Verfassung zu verankern. An der Ladenkasse ändert sich für die Konsumentinnen und Konsumenten also nichts; es geht primär darum, das Bestehende auf der höchstmöglichen rechtlichen Stufe abzusichern.

Risiko durch unklare Formulierungen

Der entscheidende Unterschied liegt jedoch in der Formulierung. Die Initianten und Initiantinnen fordern, dass der Bund stets eine «genügende Menge» an Bargeld zur Verfügung stellt. Bei diesem Ausdruck handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der in der Praxis zu erheblichen Unsicherheiten führt, da unklar bleibt, wer die Definition von «genügend» festlegt. Zudem soll ein Ersatz des Schweizer Frankens durch eine andere Währung zwingend Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet werden.

Präzision schafft Sicherheit

Der direkte Gegenentwurf hingegen wählt einen präziseren Ansatz. Er beauftragt die Schweizerische Nationalbank, die Bargeldversorgung zu «gewährleisten». Damit werden die bereits bestehenden gesetzlichen Regelungen pragmatisch auf die Verfassungsstufe gehoben, ohne den Gesetzestext mit schwammigen Begriffen zu belasten. Es wird auch festgehalten, dass die Schweizer Währung der Franken ist.

Ja zum Gegenentwurf

Obwohl der Gewerbeverband Basel-Stadt die Bedeutung des Bargelds vollumfänglich unterstützt, erachtet er die Volksinitiative aufgrund der mangelnden Rechtssicherheit als den falschen Weg. Der direkte Gegenentwurf bietet hingegen die gewünschte Garantie für das Bargeld, bleibt aber juristisch sauber und umsetzbar. Deshalb empfiehlt der Gewerbeverband Basel-Stadt ein Ja zum direkten Gegenentwurf und ein Nein zur Initiative. Bei der Stichfrage sollte dem Gegenentwurf der Vorzug gegeben werden.