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Studenten lernen in Universität

Berufslehre – Schlussprüfung mit Allgemeinbildung beibehalten

Berufslehre – Schlussprüfung mit Allgemeinbildung beibehalten

Der Bundesrat hat kürzlich entschieden, dass die Schlussprüfung in der Berufsausbildung, die auch die Allgemeinbildung umfasst, weiterhin ein zentraler Bestandteil der Berufsbildung bleibt. Kantone können künftig selbst zwischen schriftlichen oder mündlichen Prüfungen wählen. Der Gewerbeverband Basel-Stadt begrüsst diese Anpassung, da sie nicht nur die Fachkompetenz, sondern auch die Allgemeinbildung stärkt.

Die Schweiz ist weltweit für ihre exzellente Berufsbildung bekannt. Sie sorgt nicht nur für gut ausgebildete Fachkräfte, sondern auch für die Sicherstellung eines hohen Standards in der Allgemeinbildung. So werden in den rund 250 beruflichen Grundbildungen nebst beruflichen Fertigkeiten auch Berufskenntnisse und Allgemeinbildung vermittelt. Die Mindestvorschriften zur Allgemeinbildung werden auf Anfang 2026 vom Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen, Organisationen der Arbeitswelt und weiteren Kreisen revidiert.

Schon jetzt hat das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) in Absprache mit dem WBF-Vorsteher entschieden, weiterhin eine Schlussprüfung durchzuführen, die mündlich oder schriftlich erfolgen kann. Wie in der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats vorgeschlagen, sollen nun die Kantone, die die Schulen führen bzw. beaufsichtigen, die Wahl erhalten, die Prüfungsform festzulegen. Diese Lösung trägt der bewährten Zusammenarbeit in der Berufsbildung Rechnung und ermöglicht es, kantonale bildungspolitische Gegebenheiten angemessen zu berücksichtigen

Der Gewerbeverband Basel-Stadt begrüsst diesen Entscheid. Er stellt einerseits sicher, dass die berufliche Grundbildung den Bedürfnissen der Arbeitswelt gerecht wird, ohne die allgemeine Bildung zu vernachlässigen. Andererseits ermöglicht er eine noch gezieltere Ausrichtung auf regionale Anforderungen und stärkt die Qualität der Ausbildung.