22.01.2026
Besteuerung von E-Autos: Alle sollen Strasse mitfinanzieren
Mit der zunehmenden Verbreitung von Elektrofahrzeugen geraten die Einnahmen aus der Mineralölsteuer unter Druck. Der Gewerbeverband Basel-Stadt befürwortet deshalb eine verursachergerechte Besteuerung auch für Elektrofahrzeuge, um die langfristige Finanzierung der Strassen sicherzustellen.
Aktuelle Zahlen des Bundesamts für Statistik zeigen, dass sich der Schweizer Fahrzeugbestand rasant verändert: Der Bestand an Benzin- und Dieselfahrzeuge geht zurück, während der Bestand an Hybrid- und Elektrofahrzeuge jährlich deutlich zunimmt. Diese Entwicklung hat direkte finanzielle Folgen: Weil aktuell auf Elektrofahrzeuge keine Mineralölsteuer erhoben wird, geraten die Einnahmen aus der zentralen Finanzierungsquelle für die Strasseninfrastruktur unter Druck. Der Bund möchte nun, dass auch Halterinnen und Halter von Elektrofahrzeugen einen Beitrag zur Strassenfinanzierung leisten. Der Gewerbeverband Basel-Stadt unterstützt dies und hat im Rahmen der Vernehmlassung dazu offiziell Stellung genommen.
Grundsätzliches
Auch für Elektrofahrzeuge soll das Verursacherprinzip gelten: Wer die Strassen nutzt, soll sich an deren Finanzierung beteiligen. Für den Gewerbeverband Basel-Stadt ist zudem die Technologieneutralität zentral. Langfristig sollen alle Antriebsarten gleichbehandelt werden, damit keine Wettbewerbsverzerrungen durch die steuerliche Bevorzugung einzelner Technologien entstehen.
Zwei Varianten in der Vernehmlassung
Der Bund hat zwei Varianten zur künftigen Abgabe auf Elektrofahrzeuge in die Vernehmlassung geschickt. Bei der ersten Variante («Fahrleistung») zahlen Fahrzeughalterinnen und -halter eine Abgabe pro gefahrenem Kilometer. Die Höhe richtet sich nach Fahrzeugart und Gewicht. Die zweite Variante («Ladestrom») sieht vor, den Strom zu besteuern, der zum Laden von Elektrofahrzeugen verwendet wird. Unabhängig davon, ob dies an einer öffentlichen oder an einer privaten Ladestation geschieht.
Präferenz für die Variante «Fahrleistung»
Aus Sicht des Gewerbes ist die Variante «Fahrleistung» klar vorzuziehen. Eine Stromsteuer hätte mehrere Nachteile: Sie würde schwere Fahrzeuge übermässig belasten, die Transportkosten erhöhen und damit die Dekarbonisierung der Logistik erschweren. Zudem müssten Unternehmen Ladeinfrastrukturen mit komplexen Mess- und Abrechnungssystemen ausrüsten und faktisch die Rolle von «Tankstellenbetreibern» übernehmen.
Zwar folgt die Besteuerung der Variante «Ladestrom» rein theoretisch dem gewohnten Verbrauchs-Prinzip der Mineralölsteuer. In der Praxis ist die fahrleistungsabhängige Variante jedoch überlegen: Sie garantiert eine hohe Umgehungssicherheit und verursacht dank einfacherer Erhebung deutlich tiefere Vollzugskosten. Ergänzend kommt hinzu, dass eine kilometerbasierte Erfassung auch ausländische Fahrzeuge einbezieht, was Wettbewerbsnachteile in Grenzregionen wie Basel verhindert.
Der Gewerbeverband Basel-Stadt unterstützt die Umsetzung der Variante Fahrleistung unter klaren Bedingungen. Das Erhebungssystem muss für Fahrzeughalterinnen und -halter möglichst einfach ausgestaltet sein, insbesondere für KMU mit Fahrzeugflotten. Gefordert werden unbürokratische, digitale und datenschutzkonforme Lösungen sowie pauschale Modelle für kleinere Fahrzeuge.
Schrittweise Einführung mit klarer Zweckbindung
Die Einführung der Abgabe soll ab 2030 gestaffelt erfolgen. Eine sofortige Umsetzung ist aus heutiger Sicht nicht zwingend, da die Einnahmen aus der Mineralölsteuer langsamer zurückgehen und sich auch die Ausgaben des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds moderat entwickeln. Eine schrittweise Einführung schafft Planungssicherheit für die Automobil- und Transportbranche.
Zudem darf die neue Abgabe keine zusätzliche Belastung darstellen und soll lediglich die wegfallenden Einnahmen der Mineralölsteuer ersetzen. Eine versteckte Steuererhöhung wird klar abgelehnt.
Besonders kritisch beurteilt der Gewerbeverband Basel-Stadt auch die geplante Umleitung von Einnahmen aus der Automobilsteuer in den allgemeinen Bundeshaushalt. Ziel der Vorlage ist die langfristige Sicherung der Verkehrsinfrastruktur und nicht die Sanierung der Bundeskasse. Deshalb fordert der Gewerbeverband Basel-Stadt, dass die Automobilsteuereinnahmen weiterhin vollumfänglich dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds zufliessen.
Unter diesen Voraussetzungen unterstützt der Gewerbeverband Basel-Stadt die Vorlage zur Sicherung der Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur.
Lesen Sie hier die gesamte Stellungnahme.