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Covid-19-Kredite

Bund informiert über mögliche Erhöhungen der Zinsen.

Im Zuge der kontinuierlichen Bemühungen, Sie über relevante Entwicklungen und Änderungen, die Ihre Geschäftstätigkeit beeinflussen könnten, zu informieren, möchten wir Sie über eine wichtige Mitteilung des Bundes bezüglich der Covid-19-Kredite in Kenntnis setzen.

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD), zusammen mit dem Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF), hat in einer Vorankündigung vom 16. Februar 2024 darauf hingewiesen, dass eine allfällige Zinsanpassung der Covid-19-Kredite per Ende März 2024 bevorsteht. Diese Möglichkeit ergibt sich aus den Bestimmungen des Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetzes (Covid-19-SBüG), welches vorsieht, dass die Zinssätze jährlich überprüft und gegebenenfalls an die Marktentwicklungen angepasst werden.

Zum Hintergrund: Bei der Einführung der Finanzhilfen im März 2020 wurden Zinssätze von 0,0 Prozent für Kredite bis zu 500’000 Franken und 0,5 Prozent für Kredite über 500’000 Franken festgelegt. Trotz der Überprüfungen in den Jahren 2021 und 2022 blieben die Zinssätze unverändert, da die relevanten Zinssätze zu diesen Zeitpunkten im negativen Bereich lagen. Aufgrund von fünf Zinserhöhungen durch die Schweizerische Nationalbank (SNB) seit Sommer 2022, mit einem aktuellen Leitzins von 1,75 Prozent, wurden die Zinssätze für Covid-19-Kredite per 31. März 2023 auf 1,5 Prozent für Kredite bis 500’000 Franken und 2 Prozent für Kredite über 500’000 Franken angehoben.

Laut Mitteilung könnte es Ende März 2024 zu einer weiteren Anpassung der Zinssätze kommen, wobei eine Erhöhung der Zinssätze nicht ausgeschlossen werden kann. Wir empfehlen Ihnen, die Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen und gegebenenfalls frühzeitig Massnahmen zu ergreifen, um sich auf mögliche Änderungen einzustellen.