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Vorerst kein Sonntagsverkauf in städtischen Tourismuszonen

Vorerst kein Sonntagsverkauf in städtischen Tourismuszonen

Mit einer Revision der Verordnung zum Arbeitsgesetz hat der Bundesrat den Kantonen bei der Sonntagsarbeit in Verkaufsgeschäften mehr Spielraum einräumen wollen, um den spezifischen Bedürfnissen des Städtetourismus besser Rechnung zu tragen. Nach Durchführung des Vernehmlassungsverfahrens hat der Bundesrat nun beschlossen, die Arbeiten an dieser Revision einzustellen. Der Gewerbeverband Basel-Stadt bedauert diesen Entscheid.

Der Bundesrat begründet den Verzicht auf die Revision zum einen mit der mangelnden Unterstützung für die vorgeschlagenen Änderungen – auch seitens der Wirtschaftsorganisationen. Die Wirtschaftsorganisationen, darunter der Gewerbeverband Basel-Stadt, kritisierten im Rahmen der Vernehmlassung namentlich die Einführung von Sortimentsbeschränkungen sowie die geforderten zusätzlichen Kompensationen für Sonntagsarbeit, die über die bestehenden arbeitsgesetzlichen Regelungen hinausgegangen wären.

Neue Grundlage durch Standesinitiative
Zu anderem verweist der Bundesrat darauf, dass die Wirtschafts- und Abgabenkommissionen beider eidgenössischer Räte einer Standesinitiative des Kantons Zürich zugestimmt haben. Diese Initiative fordert eine Revision des Arbeitsgesetzes, um die Anzahl der Sonntage zu erhöhen, an denen in Verkaufsgeschäften ohne besondere Bewilligung Arbeitnehmende beschäftigt werden dürfen. Aus Sicht des Bundesrates bietet die Standesinitiative die Möglichkeit, die Diskussionen auf einer neuen Grundlage wiederaufzunehmen.

Gesetzesänderung erforderlich
Die Beratung der Standesinitiative steht derzeit in beiden Kammern des Parlaments aus. Sollte das Parlament eine Gesetzesänderung im Sinne der Zürcher Initiative beschliessen, ist mit einem gewerkschaftlichen Referendum und damit einem Urnengang zu rechnen, was den Prozess weiter in die Länge ziehen würde. Es ist daher absehbar, dass mit der Sistierung der Arbeiten des Bundesamtes an der Verordnungsrevision die Ungleichbehandlung von Berg- und Stadttourismusdestinationen vorerst bestehen bleibt.

Sonntagsöffnung als Standortfaktor
Der Gewerbeverband Basel-Stadt bedauert dies. Der Tourismus ist ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor für die Stadt und sorgt für eine Belebung der Innenstadt. Zu einem attraktiven touristischen Angebot gehören nebst einem attraktiven Freizeit- und Kulturangebot auch Einkaufsmöglichkeiten am Wochenende in stark frequentierten Strassenzügen und Quartieren, wie dies in den hiesigen Bergdestinationen und in vielen Städten der Welt seit langem möglich ist.

Stellungnahme des Gewerbeverbandes Basel-Stadt im Rahmen der Vernehmlassung «Revision der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2): Sonntagsarbeit in städtischen Tourismusquartieren»