Ukrainekrieg: Informationen für Arbeitgebende
Der Bundesrat hat entschieden, dass Schutzsuchende aus der Ukraine, die ihre Heimat wegen des Kriegs verlassen mussten, in der Schweiz den Schutzstatus S erhalten. Damit erhalten die Geflüchteten rasch ein Aufenthaltsrecht, ohne dass sie ein ordentliches Asylverfahren durchlaufen müssen. Mit dem Schutzstatus S kann einer bestimmten Personengruppe für die Dauer einer schweren Gefährdung, insbesondere während eines Krieges, kollektiv Schutz gewährt werden. Das Aufenthaltsrecht in der Schweiz ist auf ein Jahr befristet, kann aber verlängert werden. Der Status S ermöglicht es den Schutzbedürftigen auch, Familienangehörige nachzuziehen. Der Bundesrat hat auch Anpassungen in Bezug auf die Erwerbstätigkeit beschlossen: So wird die Wartefrist von drei Monaten für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit aufgehoben. Der Bundesrat erlaubt auch die selbständige Erwerbstätigkeit. Der vollständige Zugang zum Arbeitsmarkt und auch zur Schule ist gewährleistet.
Medienmitteilung des Bundesrates vom 11. März
Zusätzliche Informationen – namentlich im Umgang mit Schutzsuchenden hinsichtlich einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz – finden Sie über die nachfolgenden Links: