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Neues Infoblatt zu Entschädigungsansprüchen bei Bauprojekten des Kantons

Neues Infoblatt zu Entschädigungsansprüchen bei Bauprojekten des Kantons

Baustellen prägen den Alltag in Basel-Stadt – und für viele KMU bedeuten sie eine ernsthafte Belastung. Der Kanton Basel-Stadt hat nun ein neues Infoblatt veröffentlicht, das die Rechtslage zu Entschädigungsansprüchen bei Bauprojekten erläutert.

Der Grundsatz lautet: Immissionen wie Lärm, Staub oder erschwerte Zugänge sind grundsätzlich entschädigungslos zu dulden. Entschädigungen kommen nur dann in Frage, wenn die Belastungen übermässig und damit unzumutbar sind. Das wird im Einzelfall geprüft, wobei die Schwelle für staatliche Baustellen besonders hoch liegt. Voraussetzung ist zudem ein nachweisbarer finanzieller Schaden, etwa erhebliche Umsatzeinbussen von KMU.

Für betroffene Betriebe ist es wichtig, die Kriterien und Fristen zu kennen: Entschädigungsansprüche verjähren in der Regel nach zehn Jahren ab Beginn der Immissionen. Das Infoblatt schafft hier mehr Transparenz und zeigt auf, unter welchen Umständen eine Forderung Aussicht auf Erfolg hat.