15.08.2024
Ladeinfrastruktur für Unternehmen
Seit dem 1. Juli wird im Kanton Basel-Stadt die Installation von Ladestationen für Elektrofahrzeuge gefördert. Die Förderaktion richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer öffentlich zugänglicher und privater Parkierungsanlagen und somit auch an Unternehmen. Die Förderbedingungen im Überblick.
Im Rahmen der Förderaktion wird die Einrichtung der elektrischen Zuleitung zur Ladestation sowie der Einbau elektrischer Schutzeinrichtungen und allfälliger Kommunikationsverkabelung gefördert. Hiervon ausgenommen sind die Verlegung der Anschlussleitung, die Einrichtung von Ausbaureserven sowie die Errichtung der betriebsbereiten Ladestationen. Unternehmen erhalten 60% der Investitionskosten für die Grundinstallation einer Ladeinfrastruktur zurückerstattet, wobei der Zuschuss pro Ladepunkt bei maximal CHF 1’300 bzw. CHF 3’500 liegt.
Erhebung eines Zuschlages
Die Finanzierung des Ausbaus der Ladeinfrastruktur im Rahmen der Förderaktion erfolgt verursachergerecht durch die Erhebung eines Zuschlags auf den Strombezug an Ladestationen, deren Grundinstallation gefördert worden ist. Der Zuschlag ist auf 2.5 Rp./kWh festgesetzt, wobei die Verrechnung über einen separaten Zähler erfolgt, der auf Kosten des Anlagenbetreibers installiert wird. Gleichzeitig wird der Strombezug an der Ladestation von der kantonalen Lenkungsabgabe befreit.
Befristung der Förderung bis 2030
Die Bereitstellung von Ladeinfrastruktur in öffentlich zugänglichen und privaten Parkierungsanlagen wird bis einschliesslich 2030 finanziell gefördert. Der Regierungsrat begründet den Entscheid zur zeitlichen Befristung der Förderung damit, dass hiermit für Eigentümerinnen und Eigentümer öffentlich zugänglicher und privater Parkierungsanlagen ein finanzieller Anreiz zur raschen Einrichtung entsprechender Ladeinfrastruktur geschaffen wird.
Bewilligung und Abwicklung
Die Förderaktion wird durch das Amt für Umwelt und Energie (AUE) verwaltet. Das Amt ist sowohl für die Bewilligung als auch für die Abwicklung der Subventionsanträge zuständig. Das Amt für Umwelt und Energie entscheidet innert zwei Monaten nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen über die Gewährung eines Förderbeitrages.
AUSBAUSTUFE | KOSTEN PRO LADEPUNKT | TOTAL |
Grundinstallation (C1) | CHF 2’190 | CHF 15’350 |
Vorinstallation (C2) | CHF 470 | CHF 3’290 |
Ladestation (D) | CHF 2’305 | CHF 16’135 |
GESAMTKOSTEN OHNE FÖRDERUNG | CHF 34’755 | |
Förderbeitrag | CHF 1’300 | CHF 9’100 |
GESAMTKOSTEN MIT FÖRDERUNG | CHF 25’655 |
Berechnungsbeispiel: Unternehmen mit 15 privaten Mitarbeiterparkplätzen. Ausrüstung mit AC Ladestationen bis 22 kW gemäss Zielwerten des SIA Merkblattes 2060 ohne Verstärkung des Stromnetzanschlusses.