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Mann wirft Stimmzettel in Wahlurne

Soll die direkte Demokratie künftig eine differenzierte Stimmabgabe zulassen – und wie viel Aufwand sind vertiefte Analysen der Volksentscheide wert? Diese und weitere Fragen stellt sich der Gewerbeverband Basel-Stadt im Rahmen der öffentlichen Vernehmlassung zur Teilrevision des Wahlgesetzes in Basel-Stadt. Die Vorlage erweitert den Handlungsspielraum für eine innovative direkte Demokratie. Der Gewerbeverband Basel-Stadt begrüsst die Stossrichtung, bringt jedoch wichtige Anmerkungen ein.

Fortschrittliche Weiterentwicklung der politischen Rechte
Der Anzug «Pilotprojekt Smart Voting: Demokratie 2.0» von Esther Keller und Mitunterzeichnenden (Geschäft 19.5441) gab dem Regierungsrat den Anlass, eine gesetzliche Grundlage für Studien und Pilotprojekte zur Weiterentwicklung der politischen Rechte zu schaffen. Der Vorstoss fordert, dass bei komplexeren Abstimmungsvorlagen auch ergänzende Rückmeldemethoden ermöglicht werden.

Der Gewerbeverband Basel-Stadt unterstützt den Gedanken eines «Smart Voting»-Instruments im Rahmen von Studien und Pilotprojekten grundsätzlich, auch wenn momentan kein konkretes Bedürfnis für ein solches Instrument besteht und die Umsetzung aufwendig ist. Es ist jedoch sinnvoll, bei einer Revision das Wahlgesetz so zu erweitern, dass Studien und Pilotprojekte möglich sind. Ein solches Instrument kann die Entscheidungsfindung näher an die individuellen Präferenzen führen und komplexe Vorlagen können differenzierter beurteilt werden.

Nach dem Urnengang ist vor der Analyse
Im Jahr 2021 überwies der Grosse Rat einen Vorstoss von Luca Urgese und Mitunterzeichnenden, der «regelmässige Befragungen nach Wahlen und Abstimmungen» (Geschäft 21.5221) verlangt. Demnach soll der Kanton nach kantonalen Urnengängen regelmässige Umfragen in Auftrag geben, um die Beweggründe der Stimmberechtigten zu erfassen.

Als Reaktion darauf hat der Regierungsrat den neuen Gesetzesartikel 15b in die Teilrevision des Wahlgesetzes aufgenommen. Dieser Artikel legt fest, in welchen Fällen Nachbefragungen vorgenommen werden können. Es heisst, dies wird insbesondere dann gemacht, wenn die Beweggründe der Stimmbevölkerung für die Umsetzung eines Entscheids oder für das weitere Vorgehen entscheidend sind.

Der Gewerbeverband Basel-Stadt begrüsst dieses Instrument ausdrücklich. Mit systematischen Befragungen nach Abstimmungen lässt sich nachvollziehen, wie Entscheide zustande gekommen sind und welche Aspekte für die Stimmberechtigten ausschlaggebend waren. Dies schafft nicht nur mehr Transparenz im politischen Prozess, sondern erleichtert auch die Entwicklung von zielgerichteten und mehrheitsfähigen Lösungen.

Doch ohne fixe Kriterien droht Willkür. Darum fordert der Gewerbeverband Basel-Stadt verbindliche Kriterien, wann und wie gefragt wird – nur klare Leitplanken sichern die Belastbarkeit der Ergebnisse. Es muss sichergestellt werden, dass dieses Instrument seinen potenziellen Beitrag zur Stärkung der demokratischen Willensbildung tatsächlich entfalten kann. Der Gewerbeverband Basel-Stadt fordert den Regierungsrat auf, die entsprechenden Kriterien zu definieren.

Mehr Zeit für Debatten und Kampagnen
Unverstanden bleibt für den Gewerbeverband Basel-Stadt, warum der Anzug von Grossrat Harald Friedl (Geschäft 18.5190) bezüglich der Verlängerung der Frist für die Festlegung von Abstimmungen in der aktuellen Vorlage zur Wahlgesetzrevision fehlt. Die Justiz‑, Sicherheits‑ und Sportkommission (JSSK) hat sich im April 2024 bereit erklärt, den Anzug bei der Wahlgesetzrevision zu berücksichtigen. Aus Sicht des Gewerbeverband Basel-Stadt muss diese Zusage eingehalten werden.

Diese moderate Fristverlängerung leistet einen wichtigen Beitrag zur demokratischen Meinungsbildung: Mehr Zeit heisst bessere Kampagnen, fundiertere Debatten und am Ende eine stärkere Demokratie.

Die öffentliche Vernehmlassung läuft bis zum 5. August 2025. Frühestens 2026 dürfte klar sein, ob Basel-Stadt tatsächlich auf differenzierte Stimmabgaben, strukturierte Nachbefragungen und längere Vorbereitungsfristen setzt. Bis dahin bleibt alles beim Alten – abgesehen von der Frage, wie weit die Stadt ihre Demokratie modernisieren will.