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Electric car at the city public charging station

Gleichstellung von Elektro-Nutzfahrzeugen bis 4,25 Tonnen

Gleichstellung von Elektro-Nutzfahrzeugen bis 4,25 Tonnen

Aufgrund der grossen Batterien fallen Elektro-Nutzfahrzeuge in die Kategorie der schweren Motorwagen, auch wenn die Fahrzeuge funktionell Lieferwagen mit Verbrennungsmotor entsprechen. Der Bund plant nun, diese Fahrzeuge rechtlich mit leichten Nutzfahrzeugen gleichzustellen. Der Gewerbeverband Basel-Stadt begrüsst die Anpassung.

Elektro-Nutzfahrzeuge bis 4,25 Tonnen, bei denen das 3,5 Tonnen überschreitende Gewicht einzig durch das Mehrgewicht der emissionsfreien Antriebstechnik verursacht wird, fallen in die Kategorie der schweren Motorwagen und werden wie Lastwagen behandelt. Das macht den Umstieg auf die emissionsfreie Antriebstechnik für viele Betriebe unattraktiv, da die Nachteile überwiegen. Denn eine andere Klassifizierung bedeutet aktuell auch gesetzliche Hindernisse. Der Bund hat dieses Problem erkannt und schlägt vor, die entsprechenden vier Verordnungen anzupassen, um eine Gleichstellung mit Verbrenner-Fahrzeugen zu erreichen. Der Gewerbeverband Basel-Stadt begrüsst diesen Schritt ausdrücklich und hat im Rahmen der Vernehmlassung dazu offiziell Stellung genommen.

Administrative Entlastung

Ein 3,5-Tonnen Lieferwagen mit Verbrennungsmotor benötigt keinen Fahrtenschreiber. Für das elektrische Pendant, das nur wegen der Batterie schwerer ist, ist dieses Gerät zur Aufzeichnung von Geschwindigkeit, zurückgelegte Strecke sowie Lenk-, Arbeits- und Ruhezeiten, jedoch momentan Pflicht. Dies stellt eine klare Ungleichbehandlung dar. Der Gewerbeverband Basel-Stadt stimmt daher der Befreiung der Fahrtenschreiberpflicht zu, da dies den Betriebsalltag sowohl administrativ als auch finanziell entlastet.

Zeitgemässe Verkehrsregeln

Aktuell sind Lastwagen auf Autobahnen auf eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h beschränkt und unterliegen dem Überholverbot – so auch Elektro-Nutzfahrzeuge bis 4,25 Tonnen, die nur wegen der schweren Batterien über 3,5 Tonnen liegen. Das ist ineffizient für Handwerksbetriebe und Lieferdienstleistungen , die länger für ihre Strecken brauchen, sowie sicherheitstechnisch problematisch. Die hohen Geschwindigkeitsdifferenzen zum übrigen Verkehr führen zu Bremsmanövern und dichterem Verkehr. Da moderne E-Fahrzeuge technisch problemlos für Tempo 120 ausgelegt sind, ist eine Anhebung der Höchstgeschwindigkeit und die Aufhebung des Überholverbots eine logische Anpassung an die Realität.

Vermeidung von Staus und Lücken

Schwere Lastwagen ab 3,5 Tonnen müssen vor Brücken oder Tunneln oft grosse Mindestabstände einhalten, um die Bauwerke zu schonen. Elektro-Nutzfahrzeuge, die nur wegen des Batteriegewichts über 3,5 Tonnen liegen, sind jedoch deutlich leichter und kleiner als die schweren Lastwagen, müssen aber diese Mindestabstände trotzdem einhalten. So wird wertvoller Strassenraum verschwendet, was besonders im städtischen Verkehr kontraproduktiv ist. Eine Anpassung der Vorschriften sorgt hier für mehr Platz auf den Strassen.

Pragmatische Zulassungsprozesse

Da Elektro-Nutzfahrzeuge rechtlich als schwere Motorwagen gelten, dürfen sie aktuell nur direkt beim kantonalen Strassenverkehrsamt geprüft und zugelassen werden. Die dortigen Termine sind jedoch knapp, weshalb Unternehmen oft wochenlang auf den Einsatz ihrer neuen Fahrzeuge warten müssen. Der Gewerbeverband Basel-Stadt unterstützt daher die Forderung, Fahrzeugprüfungen an berechtigte Werkstätten zu delegieren, um die kantonalen Strassenverkehrsämter zu entlasten und Wartezeiten zu verkürzen.

Zudem schreibt das Gesetz für schwere Fahrzeuge zwingend das Mitführen eines 6-kg-Feuerlöschers vor. Diese Regel stammt aus der Zeit von Dieselmotoren. Bei einem Brand der Elektro-Batterie ist ein herkömmlicher Feuerlöscher jedoch praktisch wirkungslos. Die Abschaffung dieser Pflicht für E-Nutzfahrzeuge wäre nur logisch: Sie spart Platz und unnötiges Gewicht.

Zusammenfassend sieht der Gewerbeverband Basel-Stadt in der Revision dieser Verordnungen eine grosse Chance. Nur wenn die Nachteile beseitigt werden, wird der Umstieg auf Elektro-Nutzfahrzeuge für Betriebe attraktiv.

Lesen Sie hier unsere offizielle Stellungnahme