05.02.2026
Schluss mit der «Heiratsstrafe»
Der Gewerbeverband Basel-Stadt befürwortet die Einführung der Individualbesteuerung, um Arbeit wieder lohnenswert zu machen und das inländische Arbeitskräftepotenzial besser zu nutzen.
Für KMU sind verfügbare Fachkräfte der entscheidende Erfolgsfaktor. Das aktuelle Steuersystem setzt jedoch falsche Anreize und bestraft Mehrarbeit bei Ehepaaren oft finanziell. Man spricht hier auch von der «Heiratsstrafe».
Unattraktive Pensenerhöhungen
Eine schweizweite SECO-Studie zeigt: Ein Drittel der Mütter würde das Arbeitspensum erhöhen, wenn die finanziellen Hürden sinken. Ein zentrales Hindernis liegt unter anderem im heutigen Steuersystem, bei dem die Einkommen von Ehepaaren zusammengerechnet und progressiv besteuert werden – unabhängig von der tatsächlichen Aufteilung der Erwerbsarbeit. Dadurch kann es vorkommen, dass vom zusätzlichen Verdienst der zweiten erwerbstätigen Person nach Abzug der Steuern nur wenig übrigbleibt.
Diese sogenannte «Heiratsstrafe» wirkt sich insbesondere bei Doppelverdiener-Ehepaaren aus und schwächt die Arbeitsanreize. Gut qualifizierte Fachkräfte bleiben dem Arbeitsmarkt fern oder verharren in tiefen Pensen, weil Mehrarbeit steuerlich kaum attraktiv ist.
Wichtig ist dabei die Einordnung: In einigen Kantonen – darunter Basel-Stadt – bestehen bereits kantonale Tarifmodelle, welche eine solche Schlechterstellung weitgehend verhindern. Die Problematik der Heiratsstrafe besteht jedoch weiterhin auf Bundesebene.
Systemwechsel: Individuelle Besteuerung
Die Individualbesteuerung löst dieses Problem, indem künftig jede erwachsene Person ihre eigene Steuererklärung ausfüllt, völlig unabhängig vom Zivilstand. Das Einkommen des Partners spielt keine Rolle mehr für den eigenen Steuersatz. Damit wird Leistung wieder direkt belohnt. Wer das Arbeitspensum also aufstockt, spürt dies am Ende des Monats auch positiv im eigenen Portemonnaie.
Konkreter Nutzen für Betriebe und lokale Wirtschaft
Für das Gewerbe ergeben sich daraus konkrete Vorteile. Der wichtigste Aspekt ist die Milderung des Arbeitskräftemangels. Gemäss Berechnungen der Studie von Ecoplan «Auswirkungen einer Individualbesteuerung» (2019) würde die Einführung einer Individualbesteuerung das Arbeitsangebot in der Schweiz um rund 40 000 bis 60 000 Vollzeitäquivalente erhöhen. Zusätzlich stärkt das höhere Nettoeinkommen der Arbeitnehmenden die allgemeine Kaufkraft, wovon die lokale Wirtschaft direkt profitiert.
Die Individualbesteuerung ist eine wichtige wirtschaftspolitische Massnahme, die Fehlanreize beseitigt und dabei hilft, das inländische Fachkräftepotenzial endlich besser zu nutzen. Der Gewerbeverband Basel-Stadt empfiehlt daher, die Vorlage am 8. März 2026 mit einem Ja zu unterstützen.