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 Mobilität: E-Lieferwagen neu gleichgestellt

 Mobilität: E-Lieferwagen neu gleichgestellt

Der Bundesrat hat am 19. August 2026 beschlossen, elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge bis 4,25 Tonnen Gesamtgewicht rechtlich den herkömmlichen 3,5-Tonnen-Lieferwagen mit Verbrennungsmotor gleichzustellen.

Seit April 2022 dürfen E-Nutzfahrzeuge bis zu 750 kg schwerer sein als vergleichbare 3,5-Tonnen-Lieferwagen – ein Ausgleich für das Batteriegewicht. Bislang mussten diese schwereren E-Fahrzeuge aber zusätzliche Vorschriften erfüllen, die eigentlich für Motorfahrzeuge über 3,5 Tonnen gelten. Diese Zusatzpflichten fallen nun weg. Die Änderungen in fünf Verordnungen des Strassenverkehrsrechts treten am 1. Oktober 2026 in Kraft.

Was ändert sich konkret

  • Keine Fahrtschreiberpflicht mehr für E-Lieferwagen bis 4,25 t
  • Chauffeurinnen und Chauffeure im Binnenverkehr sind von den Arbeits-, Lenk- und Ruhezeitvorschriften befreit
  • Erlaubte Autobahngeschwindigkeit: 120 km/h statt der bisherigen Lastwagen-Limite
  • Das Signal «Verbot für Lastwagen» gilt für sie nicht mehr
  • Prüfintervalle wie bei herkömmlichen Lieferwagen statt häufigerer Kontrollen (Kantone setzen dies bis 1. Februar 2028 um)

Wer heute auf einen grossen, schwer beladenen E-Transporter setzt, wird administrativ und betrieblich nicht mehr benachteiligt gegenüber einem Diesel-Lieferwagen gleicher Nutzlastklasse.

E-Nutzfahrzeuge lohnen sich

Eine Umstellung auf einen elektrischen Lieferwagen senkt die Betriebskosten und mit der Förderung von 40 Prozent (resp. 30 – 50%) der Investitionskosten aus dem Basler Standortpaket werden E-Nutzfahrzeuge sehr attraktiv.

Bedingung dafür ist, dass das Unternehmen unbeschränkt steuerpflichtig ist in Basel-Stadt und es sich um einen Ersatzkauf handelt, d.h. ein fossil betriebener Lieferwagen muss ausser Betrieb genommen werden und mit einem elektrischen Modell ersetzt werden. Die Investitionen (Kauf oder Leasing) können immer im Folgejahr der Investition beim Kanton eingereicht werden und werden dann nach einer Bearbeitungsperiode zurückstattet.

Modelle für höhere Nutzlast

Für Betriebe, die grössere Lasten transportieren müssen, eignen sich aktuell insbesondere:

  • Mercedes eSprinter – bis zu 1725 kg Nutzlast, bis zu 14 m³ Ladevolumen
  • Ford E-Transit – 1758 kg Nutzlast, bis zu 15,1 m³ Ladevolumen
  • Renault Master E-Tech – bis zu 1500 kg Nutzlast, bis zu 14,8 m³ Ladevolumen

Durch die grösseren Batterien sind Reichweiten von 400 Kilometern möglich. Eine umfassende Übersicht der aktuell verfügbaren elektrischen Nutzfahrzeuge mit allen wichtigen Spezifikationen inklusive Anhängerlast findet sich auf www.eco-auto.info.

Für detailliertere Infos zu den Förderungen und genauen Bedingungen steht die kostenlose Erstberatung von Basel2037 zur Verfügung. Ein Experte kommt dazu ins Unternehmen, damit die individuell passenden Förderungen und Möglichkeiten besprochen werden können. Anmeldung unter: www.basel2037.ch/beratung

Im Bild: Florin Schaffner von Sonnwende setzt seit Gründung des Unternehmens auf Elektromobilität – hier während der Erstberatung von Basel2037 mit Celestina Rogers.