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MWST für Hotels: GVBS fordert dauerhafte Lösung

MWST für Hotels: GVBS fordert dauerhafte Lösung

Der Bund möchte den reduzierten Mehrwertsteuersatz für Beherbergungsleistungen (also für Hotels, Pensionen etc.) weiterführen. Heute zahlen Hotels 3,8 % statt dem normalen Mehrwertsteuersatz. Diese Regelung soll neu bis 2035 gelten. Der Gewerbeverband Basel-Stadt hat im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens dazu Stellung genommen.

Die Hotellerie und andere Beherbergungsbetriebe profitieren seit Jahren vom reduzierten Mehrwertsteuersatz von 3,8 %. Dieser tiefere Satz ist zentral für die Branche, da sie sehr personalintensiv ist, besonders stark unter dem hohen Schweizer Franken leidet, im direkten Wettbewerb mit Hotels in Deutschland und Frankreich steht und der Tourismus eine grosse Wertschöpfung für viele KMU schafft.

Der Bund möchte diese wichtige Regelung nun erneut verlängern, diesmal bis ins Jahr 2035. Der Gewerbeverband Basel-Stadt begrüsst, dass der reduzierte Mehrwertsteuersatz weitergeführt werden soll, aber fordert gleichzeitig, dass die Regelung dauerhaft gilt.

Bedeutung für den Tourismus

Der reduzierte Mehrwertsteuersatz für Beherbergungsleistungen ist zentral, weil viele Gäste aus dem Ausland kommen und die Beherbergungsbranche, ähnlich wie ein Exportsektor, intensiv von den hohen Schweizer Kosten betroffen ist. Hotels können ihre Leistungen nicht ins Ausland verlagern, weshalb der tiefere Satz hilft, strukturelle Nachteile auszugleichen und die Schweiz als Reiseziel attraktiv zu halten. Der Bund schätzt 300 Millionen Franken Mindereinnahmen ab 2028.

Das zeigt jedoch nur die kurzfristige Perspektive. Langfristig sind die Vorteile grösser: Mehr Gäste bedeuten mehr Logiernächte, mehr Konsum in Gastronomie, Detailhandel, Kultur und Sport sowie Aufträge für regionale KMU, und damit zusätzliche Steuereinnahmen. Insgesamt überwiegen die wirtschaftlichen Vorteile klar die kurzfristigen Mindereinnahmen.

Wettbewerbsfähigkeit Basels sichern

Für den Gewerbeverband Basel-Stadt ist die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsraums im Drei-Länder-Eck zentral. Der reduzierte Mehrwertsteuersatz spielt dabei eine wichtige Rolle, weil Basel stark vom internationalen Tourismus lebt: Messen, Kongresse und das kulturelle Angebot ziehen viele ausländische Gäste an.

Da der Wettbewerb mit Deutschland und Frankreich direkt vor der Haustür stattfindet, ist der reduzierte MWST-Satz entscheidend, um Preisnachteile auszugleichen. Ohne diesen Vorteil wäre Basel als Reisedestination deutlich weniger konkurrenzfähig, was die gesamte touristische Wertschöpfung schwächen würde.

Darum braucht die Beherbergungsbranche eine dauerhafte MWST-Entlastung

Die Beherbergungsbranche besteht überwiegend aus KMU, die langfristig investieren, in Gebäude, Energie, digitale Infrastruktur oder Personalentwicklung. Solche Investitionen rechnen sich erst über viele Jahre.

Wenn der reduzierte Mehrwertsteuersatz jedoch immer nur befristet gilt, entsteht Unsicherheit, die KMU besonders belastet, da sie weniger Mittel haben, um Risiken aufzufangen. Eine unbefristete Regelung würde hier dringend benötigte Planungssicherheit schaffen.

Lesen Sie hier unsere offizielle Stellungnahme.