25.03.2026
Nein zum Lohnabzug
Die Basler Wirtschaftsverbände haben erfolgreich das Referendum gegen den pauschalen Abzug der Steuern vom Lohn ergriffen. Der Gewerbeverband Basel-Stadt lehnt das Gesetz entschieden ab.
Der Grosse Rat möchte einen monatlichen pauschalen Lohnabzug für die Steuern einführen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssten damit jeden Monat einen Teil der Löhne einbehalten und als Steuer direkt an den Kanton überweisen: zehn Prozent für Personen, die in Basel wohnen, fünf Prozent für jene in Riehen oder Bettingen. Damit werden KMU ab 50 Mitarbeitenden zu Steuereinkassierern mit entsprechendem Zusatzaufwand.
Der Gewerbeverband Basel-Stadt hat zusammen mit dem Arbeitgeberverband Region Basel und der Handelskammer beider Basel erfolgreich das Referendum ergriffen, weshalb die Stimmbevölkerung nun darüber entscheidet.
Keine Entlastung, aber viel Bürokratie
Was als Vereinfachung verkauft wird, entpuppt sich als teures Missverständnis: Trotz Lohnabzug müssen Arbeitnehmende nämlich weiterhin eine Steuererklärung ausfüllen. Eine materielle Entlastung fällt also aus. Unternehmen müssen dagegen ein neues administratives Verfahren einführen, kontrollieren und abwickeln – ohne ersichtlichen Nutzen.
Ein System, das sein Ziel verfehlt
Das erklärte Ziel des Lohnabzugs ist es, Steuerschulden zu vermeiden. Doch wer finanziell schwach ist, kann sich vom Verfahren einfach abmelden, das sogenannte Opting-out. Gerade die Risikogruppe, die eigentlich erreicht werden soll, bleibt also ausgenommen. Damit verfehlt das System seinen Zweck völlig.
Zudem zahlen knapp 30 Prozent der Steuerpflichtigen gar keine Einkommenssteuer. Auch ihnen sollen jedoch Steuern vom Lohn abgezogen werden. Damit aber verhindert der Lohnabzug keine Schulden, sondern verschiebt sie nur: Wer knapp bei Kasse ist, bekommt Schwierigkeiten, Miete, Krankenkasse, Handyabo oder Lebensmittel zu bezahlen.
Kleine Minderheit, grosser Aufwand
Weniger als ein Prozent der Steuerpflichtigen, die vom Lohnabzugsverfahren betroffen wären, haben tatsächlich Steuerschulden. Für diese Minderheit sollen alle Betriebe ein neues, teures Verfahren einführen. Damit wird ein flächendeckendes Kontrollsystem aufgebaut, für das die Unternehmen auch haften.
Bessere und einfachere Lösungen
Der Kanton wäre besser beraten, wie bisher auf Eigenverantwortung und Transparenz zu setzen. Wer einen Dauerauftrag für seine Steuern einrichtet, vermeidet Rückstände ohne Zwang. Eine provisorische Steuerrechnung kann zusätzlich helfen, die eigene Steuerlast frühzeitig einzuschätzen.
Der automatische Lohnabzug ist keine zielführende Lösung, sondern ein teures Bürokratieprojekt, das Eigenständigkeit untergräbt. Darum lehnt der Gewerbeverband Basel-Stadt das Gesetz entschieden ab.