29.09.2026
EmpCo: Neue Regeln für Umweltwerbung in der EU
Die EU verschärft die Regeln für Umweltwerbung. Schweizer Unternehmen sind betroffen, wenn sie ihre Produkte oder Dienstleistungen auf dem EU-Markt anbieten oder dort gezielt werben.
«Klimaneutral», «umweltfreundlich» oder «nachhaltig»: Solche Begriffe stehen auf Verpackungen, Websites und in Werbeanzeigen. In der EU gelten dafür seit dem 27. September 2026 strengere Regeln. Die neuen Regeln heissen «EmpCo». Sie sollen verhindern, dass Unternehmen mit Umweltvorteilen werben, die sich nicht belegen lassen.
Problematische Aussagen
Allgemeine Aussagen wie «gut für die Umwelt» oder «klimafreundlich» werden heikel, wenn unklar bleibt, worauf sie sich beziehen. Auch Nachhaltigkeitssiegel müssen auf nachvollziehbaren Kriterien beruhen. Unternehmen dürfen nicht den Eindruck erwecken, ein Produkt sei umfassend umweltfreundlich, wenn sich der Vorteil nur auf einen einzelnen Bestandteil bezieht.
Besonders streng sind die Regeln bei Aussagen zur Klimaneutralität. Ein Unternehmen darf ein Produkt in der EU zum Beispiel nicht als «klimaneutral» bezeichnen, wenn es diese Aussage allein mit dem Kauf von Klimazertifikaten oder der Finanzierung eines Klimaschutzprojekts begründet.
Konkret statt pauschal
Wer mit Umweltvorteilen wirbt, muss angeben, worauf sich die Aussage bezieht. «Unser Produkt ist klimaneutral und umweltfreundlich» klingt zwar wirkungsvoll, bleibt aber offen. Konkret und von der Werbewirkung her besser ist: «Unsere Verpackung besteht zu 98 Prozent aus Recyclingkarton. Am Produktionsstandort decken wir 45 Prozent des Strombedarfs mit eigener Photovoltaik». Sowohl die Aussage zur Verpackung als auch jene zum Produktionsstandort müssen stimmen und im Zweifel belegt werden können.
Die Schweiz übernimmt zwar die EmpCo-Richtlinie nicht automatisch. Für den Schweizer Markt gilt hiesiges Recht. Aber gemäss Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) müssen seit 2025 auch hier Angaben zur verursachten Klimabelastung mit objektiven und überprüfbaren Grundlagen belegt werden. Schweizer Unternehmen, die in die EU liefern, müssen aber auf jeden Fall die EU-Richtlinien übernehmen.
Vier Punkte für die Praxis
- Werbeaussagen prüfen: Welche Umwelt- und Klimaangaben stehen auf Produkten, Websites, Verpackungen und Verkaufsunterlagen?
- Aussagen konkretisieren: Geht es um das Produkt, die Verpackung, die Herstellung, den Transport oder das gesamte Unternehmen?
- Nachweise sichern: Berechnungen, Zertifikate, Messungen und Quellen sollten intern dokumentiert sein.
- Kompensation benennen: Ein Klimaschutzprojekt ist nicht automatisch eine Eigenschaft des Produkts.