04.09.2024
Berufliche Vorsorge sichern!
Das schweizerische Vorsorgemodell mit den sich ergänzenden Säulen zur Absicherung verschiedener Lebensrisiken hat sich bewährt. Damit dies auch in Zukunft so bleibt, müssen die einzelnen Säulen den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen angepasst werden.
Am Abstimmungssonntag vom 22. September geht es darum, mit einem Ja das bewährte Schweizer Vorsorgemodell zu sichern. Der zur Abstimmung vorliegende ausgewogene und kostenverträgliche Kompromiss, leistet dazu einen wesentlichen Beitrag. Denn aufgrund der steigenden Lebenserwartung werden die Altersrenten heute teilweise auf Kosten der Erwerbstätigen querfinanziert. Um dieser Umverteilung der erwerbstätigen zur pensionietren Bevölkerung entgegenzuwirken, sieht die Reform der beruflichen Vorsorge eine Anpassung des Umwandlungssatzes vor.
Der Umwandlungssatz ist der gesetzlich vorgeschriebene Prozentsatz des angesparten Altersguthabens, der bei Erreichen des ordentlichen Rentenalters jährlich ausbezahlt wird. Mit der Senkung des Umwandlungssatzes soll die Finanzierung der Altersvorsorge langfristig gesichert und ein angemessenes Leistungsniveau erhalten werden.
Absicherung vieler Personen mit geringem Einkommen
Zur Abfederung der Senkung des Umwandlungssatzes soll das Altersguthaben erhöht werden, das bis zum Erreichen des Rentenalters aufgebaut wird. Hierzu wird der Koordinationsabzug durch einen variablen, lohnabhängigen Abzug ersetzt, wodurch ein höherer Lohn versichert wird. Im Weiteren wird auch die Eintrittsschwelle für den Zugang zur Versicherung gesenkt, wodurch – neben Mehrfachbeschäftigten und Erwerbstätigen mit tiefem Einkommen – vor allem auch Teilzeiterwerbstätige begünstigt werden sollen. Damit sollen künftig mehr Erwerbstätige versichert sein und ein entsprechendes Alterskapital aufbauen können.
Verbesserung der Arbeitsmarktchancen älterer Arbeitnehmenden
Durch die Vereinfachung und Abflachung der Altersgutschriften – dem Betrag, der jährlich einer versicherten Person gutgeschrieben wird – wird überdies die Arbeitsmarktfähigkeit älterer Erwerbstätiger erhöht und das Arbeitslosigkeitsrisiko weiter gesenkt. Der Beitragssatz, der in Prozent des Jahreseinkommens festgesetzt wird und vom Alter der Versicherten abhängt, benachteiligt derzeit ältere Personen am Arbeitsmarkt, da der Beitragssatz mit zunehmendem Alter steigt, so dass Arbeitgeber für ältere Arbeitnehmende höhere Lohnbeiträge zahlen müssen im Vergleich mit einem jüngeren Arbeitnehmenden.
Stärkung der Altersvorsorge
Insgesamt sorgt die Reform für ein besseres finanzielles Gleichgewicht bei den Pensionskassen, die vor allem Erwerbstätige mit tieferen Löhnen versichern, und vermindert das Risiko von Finanzierungslücken, die allenfalls von den Versicherten dieser Pensionskassen und den Arbeitgebern mit zusätzlichen Beiträgen geschlossen werden müssten. Andererseits erleichtert die Reform den Zugang zur beruflichen Vorsorge und schützt damit besser vor prekären finanziellen Verhältnissen im Alter.