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Schutz- vor Nutzungsinteressen? Nein zur Biodiversitätsinitiative!

Schutz- vor Nutzungsinteressen? Nein zur Biodiversitätsinitiative!

Mit einer ausdrücklichen Verpflichtung des Bundes zur Erhaltung von Landschaften und Ortsbildern sowie einer strengen Interessenabwägung bei erheblichen Eingriffen in Schutzobjekte wollen die Initiantinnen und Initianten den Schutz der Artenvielfalt sowie der Baukultur stärken und deren langfristige Erhaltung sichern. Dies wirkt sich auch unmittelbar auf Unternehmen im Siedlungsgebiet aus.

Die Ausweisung neuer sowie die Erweiterung bestehender Schutzflächen reduziert die verfügbaren Wirtschaftsflächen. Dies erhöht besonders in einer dicht besiedelten und intensiv genutzten Region den Druck auf die verbleibenden Flächen erheblich und ist mit potenziell negativen Auswirkungen auf die Wirtschaftsentwicklung verbunden. Zudem ist davon auszugehen, dass die Erweiterung bestehender Schutzflächen für die Grundeigentümer mit Kostenbeteiligungen und Nutzungseinschränkungen verbunden sein wird.

Zielkonflikt mit Infrastrukturausbau

Darüber hinaus verlangt die Initiative, dass der Kerngehalt – die prägenden Elemente – einer geschützten Landschaft oder eines Ortsbildes ungeschmälert erhalten wird. Dies schränkt den Handlungsspielraum der Behörden übermässig ein. Das Erfordernis, dass nur ein überwiegendes Interesse einen Eingriff in ein Schutzobjekt rechtfertigen kann, stellt zudem den Natur- und Heimatschutz über die Interessen anderer Nutzungen. So wird unter anderem die Weiterentwicklung der Netz- und Verkehrsinfrastruktur oder der Ausbau erneuerbarer Energien behindert.

Einschränkung der Siedlungsentwicklung

Die Forderung der Initiantinnen und Initianten nach einer stärkeren Berücksichtigung der Baukultur steht zudem im Widerspruch zur dringend notwendigen baulichen Verdichtung. Höhere baukulturelle Anforderungen erschweren den Bau neuer Überbauungen und Siedlungen und verhindern dadurch die Schaffung von neuem Wohnraum. Es ist zu befürchten, dass der Bund mit höheren baukulturellen Anforderungen das Bauen im Siedlungsgebiet erschwert und verteuert und damit vermehrt an den Siedlungsrändern gebaut wird.

Verlagerung der Zuständigkeiten

Die Zuständigkeit für die Bezeichnung von Schutzgebieten und ökologischen Ausgleichsflächen liegt derzeit bei den Kantonen. Damit ist sichergestellt, dass die Bezeichnung aufgrund der lokalen und räumlichen Erfahrungen zielgerichtet erfolgt. Die von den Initiantinnen und Initianten geforderte Übertragung weiterer Kompetenzen an den Bund wird deshalb abgelehnt. Die bestehende Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen soll beibehalten werden und Entscheidungen in der Raumplanung auch weiterhin stufengerecht erfolgen.

Beibehaltung des bestehenden Ansatzes

Der Gewerbeverband Basel-Stadt setzt sich dafür ein, dass der bestehende ausgewogene Ansatz zum Schutz der Biodiversität und der Baukultur beibehalten und schrittweise verbessert wird. Nur so kann eine nachhaltige Entwicklung gewährleistet werden, die sowohl ökologische als auch wirtschaftliche Interessen berücksichtigt.