23.10.2025
Wohnschutz bremst Wohnungsbau
Seit dem 1. November gilt die revidierte Wohnschutzverordnung. Trotz punktueller Anpassungen bleiben viele sinnvolle Bau- und Sanierungsprojekte blockiert, sagt Daniel Allemann, Präsident der Bauunternehmer Region Basel.
«kmu news»: Herr Allemann, welches Projekt aus den vergangenen Jahren ist Ihnen besonders in Erinnerung geblieben, das am Wohnschutz gescheitert ist?
Daniel Allemann: Wir erleben immer wieder, dass sinnvolle Projekte blockiert oder verzögert werden. Ein bekanntes Beispiel sind die beiden Häuser an der Rainallee in Riehen. Der Abbruch war bewilligt, musste dann aber neu beurteilt werden, weil das Wohnschutzgesetz auch hier greift. Solche Fälle verunsichern Investoren und zeigen, warum im Hochbau kaum mehr Bewegung ist. Während dringend neuer und energetisch sanierter Wohnraum gebraucht wird, bleiben viele Projekte in den Schubladen. Und das ist nur die Spitze des Eisbergs. Im Kleinen scheitern zahllose Sanierungen, weil sich die Kosten nicht decken lassen. Diese Fälle tauchen in keiner Statistik auf, sie verschwinden einfach. Besonders Betriebe, die auf Sanierungen spezialisiert sind, geraten dadurch unter Druck.
Die Revision verspricht Vereinfachungen. Wo rechnen Sie tatsächlich mit einem «Aha-Effekt» für die Praxis – und wo bleibt die Ernüchterung?
Die Revision bringt punktuell Verbesserungen, etwa bei kleineren Sanierungen oder ökologischen Massnahmen. Wenn künftig ein Fensterersatz oder eine Heizungsmodernisierung nicht mehr das volle Bewilligungsverfahren durchlaufen muss, gewinnen wir an Effizienz. Auch die Erhöhung der zulässigen Mietzinsaufschläge machen Projekte etwas kalkulierbarer. Doch der «Aha-Effekt» bleibt begrenzt. Die strukturellen Probleme bleiben: langwierige Verfahren, strikte Mietzinskontrollen und verunsicherte Investoren. In der Praxis heisst das: Eigentümerinnen und Eigentümer, die umfassend sanieren wollen, stehen weiterhin vor hohem Aufwand und sind mit einer unsicheren Kosten-Nutzen-Rechnung konfrontiert. Wir begrüssen die Schritte, aber von einer echten Trendwende kann nicht die Rede sein.
Energiesparen ist unbestritten wichtig, doch die Vorgabe von 15 % gilt vielen als theoretisch. Was bedeutet das in der Praxis?
Das Ziel von 15 % klingt gut, stösst in der Realität aber schnell an Grenzen. Viele Altbauten lassen sich nicht mit einem Standardrezept sanieren. Jede Liegenschaft ist anders – mal fehlt Platz für Dämmungen, mal ist die Statik herausfordernd oder es sind Denkmalauflagen im Spiel. Zudem beruhen die Vorgaben auf theoretischen Berechnungen, die in der Praxis nicht erreichbar sind. Für uns Bauunternehmen bedeutet das: Wir sollen Massnahmen umsetzen, die rechnerisch Sinn ergeben, aber baulich oder wirtschaftlich schwer darstellbar sind. Das führt zu Konflikten zwischen Auftraggebern, Behörden und Ausführenden. Sinnvoller wären pragmatische Anreize, statt starre Prozentwerte.
Mit der Bagatellgrenze von 5000 Franken ist der Kompromiss tiefer ausgefallen als vom Gewerbe gefordert. Was bedeutet das in der Praxis für Ihre Mitglieder?
Diese Grenze ist viel zu tief angesetzt. Praktisch jede kleine Massnahme – sei es ein Küchenersatz, ein neuer Bodenbelag oder eine minimale Badmodernisierung – kann diesen Betrag übersteigen. Damit bleiben die Bauunternehmen und Eigentümer weiter in einem administrativen Korsett gefangen. Es braucht eine deutlich höhere Grenze, um echte Entlastungen zu schaffen. Die aktuelle Lösung bedeutet: Viel Papierarbeit für Kleinstprojekte, die eigentlich schnell und unkompliziert realisiert werden könnten. Am Ende blockiert das nicht nur die Bauunternehmen, sondern verzögert auch die Verbesserungen für Mieterinnen und Mieter.
Es wird gesagt, dass trotz Revision das Grundproblem nicht gelöst ist und eine Gesetzesanpassung nötig wird. Teilen Sie diese Einschätzung?
Ja. Die Revision dreht nur an kleinen Stellschrauben, das Grundproblem bleibt. Eine echte Lösung erfordert eine Anpassung auf Gesetzesebene. Aus unserer Sicht braucht es mehr Planungssicherheit, realistische Mietzinsregelungen, die Investitionen nicht entwerten, schnelle Verfahren und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Mieterschutz und Sanierung. Basel braucht dringend mehr Wohnraum. Das gelingt nur, wenn Investoren bereit sind, Projekte zu realisieren und Bauunternehmer sie effizient umsetzen können. Der heutige Rechtsrahmen verhindert das und damit auch das Ziel, bezahlbaren Wohnraum zu sichern.