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Lukas ott

«Wir sind über die Bücher gegangen»

«Wir sind über die Bücher gegangen»

Aufgrund des Basler Wohnschutzes litt das lokale Gewerbe stark unter der verringerten Bautätigkeit. Mit der revidierten Wohnschutzverordnung werden nun gewisse Anpassungen vorgenommen, sagt Lukas Ott, Leiter der Kantons- und Stadtentwicklung Basel-Stadt.

«kmu news»: Herr Ott, was bedeutet die Revision der Wohnschutzverordnung konkret für das lokale Gewerbe, insbesondere für Handwerks- und Bauunternehmen, die Sanierungen und Aufwertungen umsetzen? Was ist dank den Anpassungen wieder einfacher oder überhaupt möglich?
Lukas Ott: Mit der angepassten Wohnschutz-Verordnung können Eigentümerinnen und Eigentümer wertvermehrende Sanierungskosten und vor allem Kosten für ökologische Massnahmen verstärkt auf die Mieten überwälzen, da auch die Mietparteien davon profitieren. Das sollte auch das Gewerbe in Form von mehr Aufträgen zu spüren bekommen. Quantifizieren lässt sich das aber natürlich nicht.

Sind weitere Schritte für die Ankurbelung der Sanierungstätigkeiten geplant?
Der Kanton muss den Spagat machen zwischen einem griffigen Wohnschutz – die Bevölkerung hat hier wiederholt Ja gesagt zu entsprechenden Initiativen – und dem Wunsch der Stimmberechtigten nach mehr Klimaschutz. Mit der Verordnungsrevision werden ökologische Massnahmen gefördert, aber auch wertvermehrende Investitionen wieder etwas attraktiver.

Neu sind gewisse Erneuerungen bis 5000 Franken meldefrei. Glauben Sie, dass diese Schwelle ausreicht, um kleinere Aufträge wieder unkomplizierter möglich zu machen? Der Gewerbeverband Basel-Stadt hat im Vorfeld eine Schwelle von 10 000 Franken gefordert.
Bis jetzt musste man jede wertvermehrende Investition der Wohnschutzkommission melden, selbst wenn damit keine Mietzinserhöhung verbunden war. Das ist jetzt vorbei. Neu reicht eine Meldung bei Investitionen bis 5000 Franken pro Jahr und Wohnung, sofern diese Kosten nicht auf die Miete überwälzt werden. Das ist vor allem eine bürokratische Erleichterung gerade bei kleineren Anpassungen nach einem Mieterwechsel, die Vermieterinnen und Vermieter begrüssen dürften.

Das umfassende Bewilligungsverfahren setzt eine Energieeinsparung von 15 Prozent voraus, gleichzeitig werden die Mietaufschläge für ökologische Massnahmen ausgeweitet. Wie schätzen Sie das Zusammenspiel dieser beiden Regelungen ein – reicht der finanzielle Anreiz aus, damit Eigentümerinnen und Eigentümer gerade bei älteren Liegenschaften tatsächlich investieren?
Wenn Gesuchstellende nachweisen, dass die geplanten Sanierungsmassnahmen die Betriebsenergie des Gebäudes um mindestens 15 Prozent senken, dann gelten die gesetzlichen Obergrenzen für Mietzinserhöhungen nicht mehr. Die Betriebsenergie kann bei länger nicht mehr sanierten Gebäuden relativ einfach gesenkt werden, beispielsweise mit einer Dachsanierung und einer neuen Fassadenisolation oder mit dem Ersatz der Ölheizung durch eine Wärmepumpe. Wir konkretisieren damit ein Kriterium, das im Gesetz steht und machen damit Sanierungen wieder attraktiver.

Viele Eigentümerinnen und Eigentümer und Fachleute bezweifeln, dass die Wohnschutzverordnung als Klimainstrument taugt. Sie sagen, dafür fehle ihr der klare Fokus und sie blockiere Investitionen eher, als dass sie sie fördert. Was entgegnen Sie dieser Kritik?
Ich sehe das etwas anders. Wenn ein Hauseigentümer mit vertretbarem finanziellem Aufwand die Betriebsenergie einer älteren Liegenschaft senken kann, und dafür diese Sanierungskosten auf die Mieten überwälzen kann und dies auch bis zu einem gewissen Grad für wertvermehrende Ausgaben gilt, dann ist das doch ein gutes Argument, diese Arbeiten in Angriff zu nehmen.

Neu entscheidet bei kleineren Sanierungen nur noch ein Mitglied der Kommission. Wie stark erwarten Sie hier eine Verkürzung der Verfahren?
Wenn sich drei Personen auf einen Entscheid einigen müssen, kann das naturgemäss etwas länger dauern. Mit dem Einzelentscheid nähern wir uns der Idee des «Expresschalters» an, den viele Hauseigentümer und auch der Mieterverband erwarten.

Gibt es bereits Rückmeldungen von Eigentümerinnen und Eigentümer, die Projekte nun wieder angehen wollen? Oder rechnet die Stadt erst mit einer Wirkung in den nächsten Jahren?
Der Regierungsentscheid für die Anpassung der neuen Vorordnung fiel kurz vor den Sommerferien. Die Verordnung tritt per 1. November 2025 in Kraft. Es wird eine gewisse Zeit brauchen, bis die Information bei allen Sanierungsinteressierten angekommen ist. Daher sind Interviews wie dieses wichtig, damit die Information weitergetragen wird.

Wie plant die Stadt den Erfolg dieser Revision zu messen? Geht es primär um mehr Sanierungen, um energetische Verbesserungen oder um stabile Mieten?
Es geht um alle drei Faktoren. Wir wollen die bestehenden Gebäude nicht verlottern lassen, ökologische Sanierungen nicht unnötig erschweren, aber auch stark steigende Mieten bei Bestandesliegenschaften eindämmen. Die erste Wohnschutzverordnung hat gezeigt, dass dieser Dreiklang nicht immer gut funktioniert hat. Jetzt sind wir über die Bücher gegangen und hoffen, dass wir damit grobe Mängel beseitigt haben. Das Statistische Amt erfasst, wie und wo der Wohnschutz wirkt, damit wir auch über das nötige Monitoringwissen verfügen.