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Rückblick auf die Februarsitzung des Grossen Rats

Rückblick auf die Februarsitzung des Grossen Rats

Nach der Februarsitzung des Grossen Rats blickt der Gewerbeverband Basel-Stadt auf zentrale wirtschaftspolitische Entscheide zurück. Im Fokus standen die Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung sowie die Einführung eines einheitlichen Teuerungsausgleichs bei öffentlichen Werkverträgen.

Basler Standortpaket mit grosser Mehrheit angenommen

Das Basler Standortpaket wurde mit 81 zu 10 Stimmen deutlich angenommen. Das Massnahmenpaket zielt darauf ab, die Standortattraktivität zu wahren und die Folgen der OECD-Mindestbesteuerung abzufedern. Die zusätzlichen Steuereinnahmen aus der höheren Unternehmensbesteuerung sollen unter anderem in einen Förderfonds zur Dekarbonisierung der Wirtschaft fliessen. Der Gewerbeverband Basel-Stadt begrüsst das klare Abstimmungsergebnis. Das Standortpaket stärkt nicht nur den Wirtschaftsstandort Basel, sondern schafft auch Chancen für KMU, die von den Fördergeldern profitieren können.

Entgegen der Empfehlung der Wirtschaftsverbände wurden zwei parlamentarische Anzüge stehen gelassen: Die Einführung eines Elternurlaubs im Kanton Basel-Stadt sowie die gezielte Förderung von Forschung und Entwicklung zugunsten der Allgemeinheit und des Standorts Basel-Stadt. Der Gewerbeverband Basel-Stadt lehnt beide Vorstösse entschieden ab. Bereits mit der finanziellen Abgeltung der Elternzeit auf gesetzlicher Stufe weicht das Standortpaket von seinem ursprünglichen Ziel ab – der gezielten Förderung von Unternehmen, die Basel als Wirtschaftsstandort stärken. Eine weitere Ausweitung ist nicht zielführend. Zudem sieht der Anzug zur Förderung von Forschung und Entwicklung eine staatliche Beteiligung an möglichen Gewinnen vor. Der Gewerbeverband Basel-Stadt spricht sich klar gegen zusätzliche staatliche Eingriffe aus.

Teuerungsausgleich bei Werkverträgen stillschweigend überwiesen

Erfreulich ist die stillschweigende Überweisung des Anzugs von Lydia Isler-Christ zur Einführung eines standardisierten Teuerungsausgleichs bei öffentlichen Werkverträgen an den Regierungsrat. Dieser wird bis Februar 2027 dazu Bericht erstatten.

Der Vorstoss fordert eine einheitliche Regelung zur Berechnung und Umsetzung des Teuerungsausgleichs. Bisherige Unterschiede in der Handhabung stellen für Unternehmen ein erhebliches finanzielles Risiko dar, da sie vertraglich an feste Preise gebunden sind – selbst wenn die tatsächlichen Kosten aufgrund von Preissteigerungen höher ausfallen. Der Gewerbeverband Basel-Stadt unterstützt deshalb die Möglichkeit, die effektiv eingetretene Teuerung rückwirkend per Jahresende geltend zu machen und freut sich über die breite Unterstützung.

 


24.0790Ratschlag betreffend «Wahrung der Standortattraktivität – Das Basler Standortpaket» und zu den Teilrevisionen Standortförderungsgesetz (StaföG) und Gesetz über die direkten SteuernBeschluss annehmenBeschluss angenommen
24.5545Anzug Lydia Isler-Christ und Konsorten betreffend Teuerungsausgleich für Werkverträge per Ende JahrÜberweisenÜberwiesen
18.5121Anzug Beatrice Messerli und Konsorten betreffend Streichung der Leistungschecks an der Basler Volksschule sowie Anzug Katja Christ und Konsorten betreffend standardisierte LeistungschecksAbschreibenAbgeschrieben