25.09.2025
Rückblick auf die September-Sitzungen des Grossen Rates
Am 10., 17. und 24. September 2025 tagte der Grosse Rat im Basler Rathaus. Drei Geschäfte standen dabei für die Basler KMU besonders im Fokus: die Einführung des vollen Lastenausgleichs, den Vorstoss für eine effizientere Verwaltung in Basel sowie eine Fristverlängerung bei den Vorstössen zum Wohnschutz.
Einführung des vollen Lastenausgleichs
Mit deutlicher Mehrheit hat der Grosse Rat beschlossen, den vollen Lastenausgleich bereits per 1. Januar 2026 einzuführen. Der Gewerbeverband Basel-Stadt hatte zwar auf die negativen Folgen hingewiesen – insbesondere auf den Verlust von Wettbewerb zwischen den Familienausgleichskassen und den damit verbundenen Anreiz, Kosten tief zu halten. Da die Umsetzung jedoch spätestens bis 2028 bundesrechtlich vorgeschrieben ist, stellte sich in Basel-Stadt letztlich nur noch die Frage des Zeitpunkts.
Positiv ist, dass der Grosse Rat dem Regierungsrat folgte und die kantonalen Ansätze für Kinder- und Ausbildungszulagen – entgegen dem nationalen Teuerungsausgleich – unverändert lässt. Da die Familienzulagen bereits mit der Steuervorlage 17 deutlich erhöht wurden, konnten nun weitere Belastungen verhindert werden. Für die Basler KMU ist dies zentral, zumal sie durch den Lastenausgleich ohnehin Mehrkosten tragen müssen.
Der Gewerbeverband Basel-Stadt wertet den Entscheid als tragfähigen Kompromiss: Die Einführung per 2026 schafft rasch Klarheit im Markt, ohne die Unternehmen durch eine zusätzliche Erhöhung der Zulagen übermässig zu belasten.
Mehr ESC-Groove für die Verwaltung
Der Vorstoss, die beim Eurovision Song Contest erprobten beschleunigten Verfahren auf die ordentliche Verwaltung zu übertragen, wurde stillschweigend überwiesen. Damit liegt der Ball nun beim Regierungsrat, der aufzeigen muss, wie die Erfahrungen mit klaren Zuständigkeiten, straffen Abläufen und höherer Flexibilität künftig auch KMU zugutekommen können. Für die Wirtschaft ist dies ein wichtiges Signal: Verfahren dürfen nicht nur bei internationalen Grossanlässen schnell und unbürokratisch sein, sondern müssen auch für die alltäglichen Anliegen der Unternehmen spürbar verbessert werden.
Wohnschutz: Zwei Jahre Fristverlängerungen
Der Grosse Rat hat bereits im Januar 2024 drei Vorstösse mit klaren Aufträgen zum Wohnschutz überwiesen: Anpassungen beim Bewilligungsverfahren, bei der Wohnschutzkommission und bei den Regeln für energetische Sanierungen. In der Septembersession beantragte der Regierungsrat nun eine Fristverlängerung von zwei Jahren, da für eine vollständige Umsetzung eine Gesetzesrevision nötig sei. Die Debatte verlief kontrovers: Links-Grün wollte die Vorstösse ganz abschreiben und verwies auf die neue Wohnraumschutzverordnung, die im November 2025 in Kraft tritt und bereits gewisse Lockerungen vorsieht. FDP-Grossrätin Silvia Schweizer beantragte, die Frist auf ein Jahr zu verkürzen, um die Dringlichkeit zu betonen. Mit knappen 47 zu 45 Stimmen sprach sich das Parlament schliesslich für die zweijährige Verlängerung aus.
Der Gewerbeverband Basel-Stadt hatte diesem Aufschub in seinen Empfehlungen nur widerwillig zugestimmt und hätte eine Frist von einem Jahr bevorzugt. Für die Bau- und Immobilienwirtschaft sowie zahlreiche Handwerksbetriebe sind weitere Verzögerungen besonders belastend: Sie brauchen dringend Planungssicherheit, damit Bauprojekte wieder vorankommen und Investitionen nicht länger blockiert bleiben.