Verwenden Sie die Pfeiltasten nach oben und unten, um die Grösse des Metabox-Bereichs anzupassen.
25.09.2026
Rückblick auf die September-Sitzungen des Grossen Rats
An den September-Sitzungen hat der Grosse Rat in einem von drei Schwerpunktgeschäften im Sinne des Gewerbeverbands Basel-Stadt entschieden: Ein Lane-Rental-System für Baustellen wird nicht geprüft. Die Motion zur Zahnmedizin, die das Universitäre Zentrum für Zahnmedizin Basel weiter bevorzugt, hat der Grosse Rat hingegen überwiesen und die vom Gewerbeverband Basel-Stadt unterstützte Genehmigungspflicht für Grossarealkäufe abgelehnt.
Vorstoss trotz Wettbewerbsverzerrung überwiesen
Der Grosse Rat hat den Vorstoss zur Ausweitung des Sozialtarifs am Universitären Zentrum für Zahnmedizin Basel (UZB) an den Regierungsrat überwiesen. Künftig soll der Tarif für alle Personen mit individueller Prämienverbilligung gelten, nicht mehr nur für Personen der Stufen 1 bis 12. Der Gewerbeverband Basel-Stadt kritisiert diese Entwicklung.
Das Gesundheitsgesetz hält fest, dass die soziale Zahnpflege «in Zusammenarbeit mit Privaten» erfolgen soll. Dennoch sind Behandlungen gemäss den geltenden Unterstützungsrichtlinien heute weitgehend an das Universitäre Zentrum für Zahnmedizin Basel gebunden. Durch die nun geplante Ausweitung würde sich dieser Effekt weiter verstärken. Die Behandlung von Personen mit individueller Prämienverbilligung sollte allen Zahnarztpraxen offenstehen, wie dies beispielsweise in den Kantonen Zürich oder Freiburg bereits praktiziert wird. Der Gewerbeverband Basel-Stadt fordert Transparenz darüber, welche zusätzlichen Leistungen und Kosten mit einer stärkeren Verlagerung der Behandlungen ans UZB verbunden wären.
Grossarealkäufe: Regierungsrat entscheidet weiterhin allein
Der Grosse Rat hat die Motion betreffend Genehmigung des Erwerbs von Liegenschaften im Finanzvermögen durch den Grossen Rat nicht überwiesen. Der Regierungsrat kann Liegenschaften damit weiterhin unabhängig vom Kaufpreis in eigener Kompetenz erwerben.
Der Gewerbeverband Basel-Stadt bedauert diesen Entscheid. Für die Areale «Clara», «Im Surinam» und «Horburg» hat der Kanton Beträge im dreistelligen Millionenbereich ausgegeben. Als Grundeigentümer und Baurechtsgeber bestimmt er so die Entwicklung ganzer Quartiere mit und setzt die Bedingungen für private Investoren. Obwohl solche Käufe mit öffentlichen Mitteln finanziert werden, entscheidet darüber weiterhin allein die Regierung.
Grosser Rat lehnt Baustellenmiete ab
Der Grosse Rat hat den Anzug für ein Lane-Rental-System nicht überwiesen. Bauunternehmen müssen damit auch künftig nicht für die Nutzung oder Sperrung von Fahrstreifen bezahlen. Bauunternehmen sollen für die zeitliche Nutzung oder Sperrung von Fahrstreifen im öffentlichen Strassenraum bezahlen. Wer länger braucht als offeriert, zahlt zusätzliche Mietgebühren und wer schneller fertig ist, profitiert. Ziel ist es, Bauzeiten zu verkürzen und Verkehrsbehinderungen zu reduzieren.
Der Gewerbeverband Basel-Stadt begrüsst den Entscheid. Auf städtischen Baustellen kommt es häufig wegen unerwarteten Werkleitungen, archäologischen Funden, Auflagen von Fachstellen oder zusätzlichen Arbeiten zu Verzögerungen. Darauf haben die Bauunternehmen oft keinen Einfluss. Mit einer Baustellenmiete hätten sie für Verzögerungen bezahlt, die sie nicht verursachen. Die Baustellenmiete hätte die Unternehmen zudem administrativ stärker belastet. Der Ärger über die vielen Baustellen in Basel ist verständlich. Die Lösung liegt aber nicht in einer zusätzlichen Gebühr. Der Gewerbeverband Basel-Stadt setzt sich weiterhin für kürzere Bauzeiten, eine bessere Koordination der Baustellen und weniger Verkehrsbehinderungen ein.