06.01.2026
Doppelbesteuerungsabkommen – Homeoffice im Elsass: neue Regeln
Das neue Steuerabkommen mit Frankreich klärt zwar die Regeln für das Homeoffice, zwingt Arbeitgeber aber neu zu einer genauen Kontrolle der Arbeitstage ihrer Grenzgänger und Grenzgängerinnen.
Die neue Lösung ist ein zweischneidiges Schwert für die Basler KMU. Seit dem 1. Januar 2026 fällt zwar die Unsicherheit der Corona-Jahre weg, dafür wird eine jährliche Meldepflicht eingeführt. Bisher mussten Bescheinigungen nur auf Anfrage erstellt werden. Neu ist der Bericht über Homeoffice-Tage und Dienstreisen für alle französischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter obligatorisch.
Für die Betriebe bedeutet das: Wer Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus dem Elsass beschäftigt, muss ab sofort ein exaktes Kalendarium führen. Es reicht nicht mehr, die Anwesenheit grob zu kennen. Jeder Tag muss präzise einer Kategorie zugeordnet werden:
• Homeoffice in Frankreich
• Dienstreise innerhalb Frankreichs
• Dienstreise in andere Länder (nicht Schweiz oder Frankreich)
• Tage ohne Rückkehr an den Wohnort
Diese penible Buchführung ist für die Unternehmen essenziell, denn die Toleranzgrenzen sind eng. Werden mehr als 40 Prozent der Arbeitszeit im Homeoffice oder auf Reisen verbracht, kippt das Steuerverhältnis. Besonders streng ist die Regel bei Auslandsreisen: Hier sind nur maximal zehn Tage pro Jahr erlaubt.
Das Risiko trägt das Unternehmen. Wird eine Grenze überschritten, muss der Betrieb die Schweizer Quellensteuer rückwirkend nachzahlen. Das Geld bei ehemaligen Mitarbeitenden wieder einzutreiben, ist in der Praxis fast unmöglich.
Der Gewerbeverband Basel-Stadt rät daher zur Vorsicht: Ohne eine lückenlose Kontrolle der Arbeitstage drohen den Unternehmen unnötige Kosten und ein massiver administrativer Mehraufwand.