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Velonetz ja – aber nicht auf Kosten des Gewerbes

Velonetz ja – aber nicht auf Kosten des Gewerbes

Der Gewerbeverband Basel-Stadt hat zur Vernehmlassung des Teilrichtplans Velo und der kantonalen Verordnung Veloverkehr eine Stellungnahme eingereicht. Ein qualitativ hochwertiges Velonetz ist wichtig. Es darf aber nicht über die Bedürfnisse der weiteren Verkehrsteilnehmenden gestellt werden.

Der in die Jahre gekommene Teilrichtplan Velo wird überarbeitet. Der vorliegende Vorschlag erwähnt aber den «Wirtschaftsverkehr» nur gerade 1 Mal. Ein hoher Veloverkehrsanteil entlaste das Strassennetz, wovon indirekt auch der Wirtschaftsverkehr profitiere, heisst es. Der Teilrichtplan beruht auf der Wirkungsannahme, dass durch die Verbesserung der Veloinfrastruktur eine Verlagerung vom motorisierten Individualverkehr auf das Velo erfolgt.

Fakt ist aber: Gerade beim Wirtschaftsverkehr greift dieser Mechanismus nicht. Die Schreinerin kann ihr Holz und Werkzeug nicht aufs Velo packen und damit zum Kunden fahren. Das Gewerbe hat ganz andere Bedürfnisse als jemand, der mit dem Auto in die Stadt möchte, um etwas einzukaufen.

Wirtschaftsverkehr muss eigene Kategorie sein

Mit der blossen einmaligen Erwähnung ist es nicht getan: Wenn der Wirtschaftsverkehr als eigenständige Kategorie anerkannt wird, muss er im Teilrichtplan auch entsprechend berücksichtigt werden – in der Analyse, bei den Zielsetzungen, in den verwendeten Datengrundlagen sowie bei der Beurteilung und Ausgestaltung der Massnahmen.

Nur so kann gewährleistet werden, dass die Bedürfnisse von Gewerbe, Handwerk, Dienstleistungsbetrieben und Lieferverkehr tatsächlich in die Verkehrsplanung einfliessen. Der Gewerbeverband beantragt daher, den Wirtschaftsverkehr als eigenständige Verkehrskategorie anzuerkennen und von der Kategorie des privaten motorisierten Individualverkehrs abzugrenzen.

Einbezug aller Verkehrsteilnehmenden

Der Veloverkehr wird gegenüber dem motorisierten Individualverkehr unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit grundsätzlich prioritär behandelt – behördenverbindlich und über das gesamte Veloroutennetz Alltag von 177 Kilometern. Damit ist die Abwägung getroffen, bevor irgendein konkretes Projekt beurteilt wurde. Der städtische Strassenraum ist aber sehr unterschiedlich. Der Gewerbeverband fordert, dass im Einzelprojekt abgewogen wird und dass das Ergebnis dieser Abwägung schriftlich begründet wird.

Ein Blankoscheck bei den Bauvorgaben

Der Teilrichtplan verweist für die Ausgestaltung der Infrastruktur auf die «Standards Fuss- und Veloverkehrsinfrastruktur». Das ist eine verwaltungsinterne Richtlinie des Bau- und Verkehrsdepartements, die nie in eine Vernehmlassung ging und laufend weiterentwickelt wird. Weil der Plan auf keine bestimmte Version verweist, gilt immer die neuste. Das Departement könnte damit die Vorgaben eines behördenverbindlichen Richtplans ändern, ohne dass jemand ausserhalb des Departements zustimmt. Der Gewerbeverband Basel-Stadt beantragt, diesen strategischen Entscheid zu streichen.

Veloabstellplätze: Wo entstehen sie?

Dass es für einen attraktiven Veloverkehr genügend und gute Abstellmöglichkeiten braucht, stellt der Gewerbeverband Basel-Stadt nicht in Frage. Entscheidend ist, wo und wie diese entstehen. An zentralen Lagen ist der Raum knapp. Jede zusätzliche Veloabstellfläche geht dort zwangsläufig zulasten einer anderen Nutzung – häufig zulasten von Kundenparkplätzen, Lieferzonen oder Ladeflächen, die für das ansässige Gewerbe betrieblich notwendig sind. Diese Zielkonflikte bleiben unerwähnt.

Die Verordnung: Wer entscheidet, und wer zahlt?

Wer eine Veloroute beeinträchtigt, muss für Ersatz sorgen. Über die Ausnahmen entscheidet laut Verordnung die kantonale Fachstelle Velo. Dieselbe Stelle hat aber den gesetzlichen Auftrag, den Veloverkehr zu fördern. Sie soll also über Ausnahmen von einer Regel befinden, die ihrer eigenen Aufgabe dient. Wer Velorouten fördern soll, gewichtet die Interessen von Gewerbe oder Anwohnenden zwangsläufig anders als eine Stelle, die alle Seiten im Blick hat. Der Gewerbeverband Basel-Stadt fordert deshalb, dass solche Entscheide auf Departementsebene fallen und dass bei Interessenkonflikten auch die anderen Departemente einbezogen werden.

Laut Verordnung muss die «verursachende Instanz» den Ersatz bezahlen. Nach dem Wortlaut könnte auch eine private Bauherrschaft gemeint sein – also der Betrieb, der umbaut, erweitert oder die Nutzung seiner Liegenschaft ändert und dabei eine Veloroute tangiert. Daher fordert der Gewerbeverband Basel-Stadt, den Begriff der «verursachenden Instanz» zu definieren und auf öffentliche Stellen zu beschränken. Zudem muss enthalten sein, dass öffentliches Interesse und örtliche Verhältnisse berücksichtigt werden.

Warum gibt es einen neuen Teilrichtplan Velo?

Grund für die Überarbeitung sind vor allem zwei Entwicklungen: Erstens ist seit dem 1. Januar 2023 das Bundesgesetz über Velowege in Kraft. Es verpflichtet die Kantone, bis 2027 durchgehende und sichere Velowegnetze für den Alltag und die Freizeit zu planen und diese bis spätestens 2042 umzusetzen.

Zweitens hat die Basler Stimmbevölkerung im Mai 2025 den Gegenvorschlag zur Initiative «Sichere Velorouten» angenommen. Dieser verlangt, dass der Kanton innerhalb von zehn Jahren mindestens 40 Kilometer Velovorzugsrouten sowie zusätzliche Haupt- und Nebenverbindungen schafft.

Der bisherige Teilrichtplan Velo stammt aus dem Jahr 2019 und entspricht der neuen bundesrechtlichen Systematik sowie den zusätzlichen kantonalen Vorgaben nicht mehr. Deshalb überarbeitet das Bau- und Verkehrsdepartement den Teilrichtplan und legt gleichzeitig die neue kantonale Verordnung Veloverkehr vor. Die Verordnung regelt insbesondere Zuständigkeiten, Aufgaben und Verfahren innerhalb der Verwaltung.

Die Stellungnahme des Gewerbeverbands Basel-Stadt stellt das Bedürfnis nach einem guten Velonetz und nach Veloabstellplätzen keineswegs in Frage. Der Gewerbeverband betrachtet aus den obgenannten Gründen kritisch, wie der Plan mit den Bedürfnissen aller Verkehrsteilnehmenden im Strassenraum umgeht.

Der Kanton wertet nun die eingegangenen Stellungnahmen aus. Der Gewerbeverband Basel-Stadt erwartet, dass die Anliegen des Gewerbes im überarbeiteten Plan sichtbar werden.