Ausnahmen für Heizpilze

23.12.2016

Mit der Revision des Energiegesetzes ist es absehbar, dass künftig gewisse Ausnahmen gemacht werden können. Das Amt für Umwelt und Energie BS wird Heizpilze unter der Auflage zulassen, dass die Anlage «vollständig über erneuerbare Energie betrieben, diese Energie zusätzlich und vor Ort produziert wird und die Geräte intelligent gesteuert werden». Was heisst das konkret?

BALD ERLAUBT

Für folgende Strahler werden Ausnahmen gewährt:

  • Heizstrahler, die mit Pellets betrieben werden. Holz-Pellets sind umweltfreundlich und nahezu klimaneutral.
  • Heizstrahler, die mit Bio-Gas Flaschen betrieben werden. Biogas entsteht z.B. aus Vergäranlagen, welche Küchenabfälle vergären

WEITERHIN NICHT ERLAUBT

  • Infrarot Heizstrahler, die Strom von der Steckdose beziehen.
  • Heizpilze, die mit herkömmlichen Gasflaschen (fossiles Erdgas) betrieben werden.

Weitere Informationen finden Sie im Flyer «Heizstrahler und Heizpilze im Outdoor Bereich».