Beschaffungswesen vereinfachen statt erschweren

22.02.2020

Nach der erfolgreichen Revision des Bundesgesetzes (BöB) steht im Bereich des Beschaffungswesens nun die Reform in den Kantonen an. Der Gewerbeverband Basel-Stadt setzt sich für eine Vereinheitlichung und Vereinfachung hinsichtlich der gesetzlichen Grundlagen und beim Vollzug ein. Auf unnötige Doppelspurigkeiten wie die angekündigten Lohngleichheitskontrollen ist jedoch zu verzichten.

National- und Ständerat haben die Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) am 21. Juni 2019 einstimmig verabschiedet. Und auch die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB), welche die Grundlage für die kantonalen Beschaffungsgesetze bildet, wurde unterdessen revidiert und – zumindest in weiten Teilen – dem Bundesrecht angepasst. Im Kanton Basel-Stadt soll die entsprechende Überarbeitung des kantonalen Gesetzes noch in diesem Jahr erfolgen.

Auf dem Weg dahin gilt es jedoch noch zahlreiche offene Fragen zu klären. Etwa, wie in der Anwendungspraxis qualitative Kriterien stärker gewichtet werden können und ob bei ausländischen Offerten eine Kaufkraftbereinigung möglich ist. Zudem sind die mit der Motion von FDP-Grossrat Stephan Mumenthaler aufgeworfenen Fragen hinsichtlich einer stärkeren Digitalisierung sowie administrativen Entlastung im Submissionswesen weiterhin unbeantwortet. Der Gewerbeverband Basel-Stadt wird den anstehenden kantonalen Reformprozess eng begleiten und seine Forderungen und Überlegungen direkt einbringen.

ADMINISTRATIVE MEHRBELASTUNG

Nebst möglichen Vereinfachungen ist im Beschaffungswesen zurzeit leider vor allem von zusätzlichen Hürden und Mehrbelastungen für die KMU-Wirtschaft die Rede. So sollen ab 2021 Lohngleichheitskontrollen durch die Abteilung Gleichstellung von Frauen und Männern des Präsidialdepartements durchgeführt werden. Im Weiteren wurde eine erweiterte Selbstdeklarationspflicht beschlossen. Der Gewerbeverband Basel-Stadt lehnt diese Massnahmen ab. Schliesslich sind die Unternehmen schon heute verpflichtet, im Rahmen von öffentlichen Submissionen auf Verlangen des Einigungsamts eine Selbstdeklaration betreffend Einhaltung des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Mann und Frau (GIG) vorzulegen. Zudem kontrolliert das Einigungsamt von Amtes wegen oder auf Antrag, ob die Bestimmungen des GIG eingehalten werden.

«Die vom Regierungsrat zusätzlich beschlossenen Massnahmen stellen für die KMU-Wirtschaft eine beträchtliche administrative Mehrbelastung im ohnehin schon sehr komplexen Submissionswesen dar», hält Gewerbedirektor Gabriel Barell fest. Das Pilotprojekt – zu welchem im Übrigen keine Evaluation, Auswertung oder etwas Ähnliches öffentlich vorliegt – hat deutlich aufgezeigt, dass die Durchführung solcher Kontrollen selbst grössere Unternehmen für mehrere Tage unproduktiv bindet. Ein konkreter Nutzen dieser Massnahme konnte nicht festgestellt werden. Stattdessen wird eine unnötige Doppelstruktur aufgebaut.