Branchengruppe Bau: Konstruktive Diskussion über kantonale Submissionen
Thomas Blanckarts, Leiter Hochbauamt des Kantons Basel-Stadt, war zu Gast in der Branchengruppe Bau des Gewerbeverbandes Basel-Stadt. Mit den Bauunternehmern der Region Basel wurde die Zusammenarbeit mit Planern und Bauherrschaft diskutiert.
In den letzten fünf Jahren hat der Kanton Basel-Stadt allein für Hochbau- und Verwaltungsvorhaben rund 160 Millionen Franken investiert – pro Jahr. «Und es wird so weitergehen – beispielsweise aufgrund der Schulraumerweiterung», sagte Thomas Blanckarts am 15. November beim Gewerbeverband Basel-Stadt vor den Mitgliedern der Branchengruppe Bau.
Revision des kantonalen Beschaffungswesens
Der Leiter des baselstädtischen Hochbauamts nutzte die Gelegenheit und informierte über den aktuellen Stand der Revision des nationalen Beschaffungsrechts. Nach Abschluss des BöB und IVöB kann ab 2020 die Revision des kantonalen Beschaffungsgesetzes in Angriff genommen werden. Thomas Blanckarts sagte, dies solle in Form eines breit abgestützten Austauschs geschehen. «Bringen Sie sich ein», forderte er die rund 20 Anwesenden auf. Aus dem Kreis der BG Bau wurde die Forderung geäussert, dass künftig auch andere Kriterien – und nicht allein der Preis – Einfluss auf die Vergabeentscheide haben sollen. Zum Beispiel die Kaufkraftbereinigung bei Offerten von ausländischen Firmen oder ökologische Kriterien. Letztere könnten beispielsweise die Länge des Anfahrtswegs eines Unternehmens oder die Verwendung von Recyclingbaumaterialien umfassen.
Neue Kostenwahrheiten sofort mitteilen
Thomas Blanckarts dankte der Baubranche für die grundsätzlich gute Zusammenarbeit, er richtete aber auch einen Appell an die Vertreter der Baubranche. Als Bauherrschaft würden sie immer wieder darunter leiden, dass «zur Unzeit Kostenwahrheiten auf den Tisch kommen». Informationen über Mehraufwand oder Projektänderungen müssten der Bauherrschaft umgehend mitgeteilt werden, sagte Blanckarts.
Mitglieder der BG Bau betonten zu Recht, dass es eigentlich die Aufgabe der Planer sei, diese Informationen an die Bauherrschaft weiterzugeben. Dass dieser Informationsfluss funktioniert und die Information der Baufirma an die Planer oder die Bauherrschaft schriftlich festgehalten ist, ist freilich auch im Interesse der Bauunternehmen. «Mit dem Werkvertrag», erinnerte Blanckarts, «unterschreiben Sie, dass Sie nur das bezahlt kriegen, was auch bestellt war.»
Mit der rechtzeitigen Anzeige von Mehrkosten und Aufwand würden sich die Unternehmen auch selber schützen und verhindern, dass sie am Ende dem Geld nachrennen müssen. Blanckarts betonte auch, dass die Bestellungen der Bauherrschaft ebenfalls stabil sein müssen. Ein BG Bau-Mitglied regte an, dass diesbezüglich eine längere Planungsphase sinnvoll sein könnte.
Wichtig sei auf jeden Fall, sagte Blanckarts, dass bei allfälligen Schwierigkeiten nicht übereinander, sondern miteinander gesprochen wird. Ein schönes Schlusswort, dass auf allgemeine Zustimmung stiess.