Das Ziel ist die Harmonisierung der Vergabepraxis in der Schweiz
Luana Huber, Leiterin Kantonale Fachstelle für öffentliche Beschaffungen (KFöB), war zu Gast bei der Branchengruppe Bau des Gewerbeverbandes Basel-Stadt. Sie gab einen Einblick in die Arbeiten für eine neue Vergabepraxis auf Bundes- und kantonaler Ebene.
Es sind Projekte und Grundlagen mit langen und komplizierten Namen. Zum Beispiel das «Revidierte WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen» oder das «Einführungsgesetz zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen Basel-Stadt» (EG IVÖB). Aber für das Bauhaupt- und Baunebengewerbe sind die rechtlichen Grundlagen für öffentliche Beschaffungen von grosser Bedeutung. Deshalb freute sich Roland Hunkeler, Präsident der Branchengruppe Bau des Gewerbeverbandes Basel-Stadt, dass er am 28. Mai Luana Huber, Leiterin der kantona-len Fachstelle für öffentliche Beschaffungen (KFöB) begrüssen durfte. Sie gab eine «Tour d’Horizon» über die laufenden Projekte im Basler Submissionswesen und stand den BG Bau-Mitgliedern für Fragen Rede und Antwort.
BASLER ENTWURF: SCHLANK UND KNAPP
Auf Interesse stiess insbesondere das Einführungsgesetz zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen Basel-Stadt (EG IVÖB), welches das derzeitige Beschaffungsgesetz in Basel-Stadt ersetzen wird. «Das Ziel ist die Harmonisierung der Vergabepraxis in der Schweiz», sagte Luana Huber. Allerdings sind die Kantone bei den Umsetzungsarbeiten noch unterschiedlich weit. Basel-Stadt macht vorwärts und ein Gesetzesentwurf ist derzeit in der parlamentarischen Kommissionsberatung. Dieses sei schlank und knapp. «Während das aktuelle Beschaffungsgesetz 36 Paragraphen umfasst, hat das neue Gesetz nur noch 5 Paragraphen», erklärt Luana Huber. «Wir streben eine Reduktion auf das Minimum an zur Förderung der beabsichtigten gesamtschwei-zerischen Harmonisierung.» D
DAS «VORTEILHAFTESTE» ANGEBOT
Mit dem neuen Gesetz soll unter anderem eine Stärkung des Qualitätswettbewerbs sowie eine grössere Berücksichtigung der Nachhaltigkeit erreicht werden. Andere Kriterien als der Preis sollen vermehrt berücksichtigt werden. Im neuen Gesetz heisst es neu, dass das «vorteilhafteste Angebot» und nicht mehr das «wirtschaftlich günstigste» Angebot den Zuschlag erhält. Luana Huber betonte jedoch: «Entscheidend ist die Umsetzung respektive was man daraus macht. Denn bereits heute gibt es einen Spielraum.» Sie hoffe, dass es mit dem neuen Gesetz gelingen wird, dem qualitativen Aspekt eine grössere Bedeutung beizumessen, sagt Luana Huber, welche dem Gewerbeverband Basel-Stadt für seine Stellungnahme im Vernehmlassungsprozess dankte.
INFODer Gewerbeverband Basel-Stadt begrüsst die angestrebte Harmonisierung des schweizerischen Beschaffungsrechts auf Bundes- und Kantonsebene. In seiner Stellungnahme zum kantonalen Einführungsgesetz zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen hat er jedoch die Berücksichtigung des Kriteriums «Verlässlichkeit des Preises» sowie den Verzicht auf unnötige Lohngleichheitskontrollen gefordert. Vielmehr sind die Beschaffungsprozesse mit Hilfe der Digitalisierung zu vereinfachen und zu entschlacken. Das Geschäft befindet sich derzeit in der parlamentarischen Beratung in der Justiz-, Sicherheits- und Sportkommis-sion (JSSK). |