Die Erfolgsgeschichte des Förderprojektes geht weiter
2019 startete die Aktion «Wirtschaft unter Strom» des Gewerbeverbandes Basel-Stadt, des Amts für Umwelt und Energie des Kantons Basel-Stadt sowie von IWB. Die Resonanz der Wirtschaft auf das Elektromobilitätsprojekt ist enorm. Nun hat der Regierungsrat den Förderkredit bereits zum zweiten Mal aufgestockt.
Anfang Februar hat der Regierungsrat Basel-Stadt entschieden, für die Fortführung der Aktion zur Förderung von Elektroautos in Unternehmen in den Jahren 2020 bis 2022 Ausgaben von 900 000 Franken zu genehmigen. «Damit kann die Erfolgsgeschichte des Projekts ‹Wirtschaft unter Strom› weiter-geschrieben werden», freut sich Gewerbedirektor Gabriel Barell. Er dankt im Namen des Gewerbeverbandes Basel-Stadt der Regierung für die weitere Zusammenarbeit im Bereich Elektromobilität. Bereits sind 120 Unternehmen in Basel-Stadt ganz oder teilweise auf Elektrofahrzeuge umgestiegen. Sie haben Förderanträge für 150 Fahrzeuge gestellt.
EINFACH UND PRAKTISCH
Der Erfolg des Projekts liegt einerseits im Anreizsystem. So erhalten Unternehmen Förderbeiträge von bis zu 7000 Franken für ein Elektrofahrzeug. Andererseits ist die praktische und einfache Umsetzung wichtig. Interessierte Unternehmen können online verschiedene Fahrzeugtypen für eine kostenlose Testwoche reservieren. Die Garagen, welche sich am Projekt beteiligen, bringen das Fahr-zeug dann direkt beim Unternehmen vorbei. So kann das Fahrzeug im Unternehmensalltag ausgiebig getestet werden.
FÖRDERSUMME AUFGESTOCKT – PROJEKT AUSGEBAUT
Ursprünglich standen für das Projekt «Wirtschaft unter Strom» gut 500 000 Franken Fördermittel zur Verfügung. Aber bereits im ersten Jahr nach der Lancierung 2019 war der Betrag aufgebraucht. Nach einer Aufstockung des Förderprojekts zeigte sich Ende 2020 das gleiche Bild. Mit der neuerlichen Aufstockung verbunden ist nun auch eine Ausweitung des Projekts – so können auch Taxi-Unternehmerinnen und Unternehmer via «Wirtschaft unter Strom» von Förderbeiträgen profitieren. Sie erhalten maximal 10 000 Franken pro Fahrzeug.
KRITERIEN LEICHT ANGEPASST
Die Förderkriterien werden bei der Fortführung leicht angepasst: Pro Unternehmen können maximal fünf Anträge gestellt werden (vorher 10 Anträge). Keine Beiträge mehr erhalten Unternehmen, welche Fahrzeuge gewerbemässig verkaufen oder damit handeln.