Die vier Wohninitiativen sind ein Bumerang für Basel und Mieter
Gleich vier Wohninitiativen kommen am 10. Juni vors Volk. Die vom Mieterverband wie auch dem Netzwerk Wohnen lancierten Begehren wollen den Wohnungsmarkt stark regulieren, zum Teil mit radikalen Forderungen wie einem «Recht auf Wohnen». Die Initiativen hätten auch für Mieterinnen und Mieter negative Konsequenzen.
Die vier Initiativen zum Thema Wohnen wollen einen Keil zwischen die Vermieterschaft sowie die Mieterinnen und Mieter treiben. Sie zielen auf eine Verschlechterung der Beziehungen auf dem Wohnungsmarkt und setzen die Hemmschwelle für Anfechtungen vor dem Zivilgericht niedriger. Das hemmt Investitionen und schränkt eine sinnvolle Wohnbaupolitik stark ein. Aus dem heutigen Miteinander auf dem Wohnungsmarkt soll ein Gegeneinander werden. Das widerspricht der bisherigen Wohnpolitik in diesem Kanton diametral und wäre letztlich zum Nachteil der Mieterinnen und Mieter.
Geradezu radikal ist die Initiative «Recht auf Wohnen». Diese ist bestenfalls gut gemeint. Die Folgen jedoch wären unberechenbar. Wenn jede in Basel wohnhafte Person den Anspruch auf eine Wohnung zu einem bestimmten Preis hat, würde Basel zum Magnet für alle Wohnungssuchenden. Wie dieses Versprechen in der Realität eingelöst werden kann, ist völlig schleierhaft. Von den Nebenwirkungen ganz zu schweigen.
Um Basel vor diesen investitionsfeindlichen, utopischen und bürokratischen Initiativen zu schützen, braucht es ein klares Nein. Abgestimmt wird am 10. Juni 2018.
UNREALISITSCH: INITIATIVE «RECHT AUF WOHNEN»Das Netzwerk Wohnen, welches aus Vertretern des Schwarzen Peter, IG Wohnen und anderen Organisationen aus dem Bereich Selbsthilfe und Schadensminderung besteht, will ein verfassungsmässiges Recht auf Wohnen einführen. Jeder Einwohner in Basel hätte damit einen einklagbaren Anspruch auf eine Wohnung, die nicht teurer als ein Drittel seines Haushaltseinkommens sein darf. Die Grösse der Wohnung bemisst sich aus der Anzahl Personen plus einem Zimmer. |
PROZESSFLUT WEGEN «MIETERSCHUTZ AM GERICHT»Der Mieterverband Basel fordert in einer zweiten Initiative, dass die Kosten für Gerichtsgebühren gesenkt und keine Parteientschädigung gesprochen werden sollen. Auch hier übersehen die Initianten, dass die Gerichtsgebühren für Mietstreitigkeiten schon gesenkt worden sind und sich am Streitwert bemessen. Das heisst, dass Geringverdienende nicht überproportional belastet werden. Zudem hat der Mieterverband 2013 bei einer ähnlichen Abstimmung behauptet, dass ein Anstieg an Gerichtsverfahren nicht stattfinden wird, weil die Parteientschädigung nicht angetastet wird. Genau dies beabsichtigt der Mieterverband Basel nun mit dieser Initiative und löst damit eine Prozessflut aus. Zeitgleich wird damit die äusserst erfolgreiche und in der Bevölkerung hoch angesehene Staatliche Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten abgewertet. |
INVESITIONSSTOPP WEGEN «WOHNSCHUTZINITIATIVE»Eine weitere Initiative des Mieterverbandes Basel fordert eine Mietzinskontrolle sowie eine Bewilligungspflicht für sämtliche Sanierungen, Umbauten und Renovationen. Im Wohnraumfördergesetz von 2013, welches einen austarierten Kompromiss von allen Seiten darstellt, wurde eine solche Bewilligung explizit ausgenommen. Auch die Vertreter des Mieterverbandes sahen damals ein, dass dieser Sanierungsschutz zu einem Stopp von Investitionen führen würde. Baulich und ökologisch sinnvolle Renovationen werden einfach auf die nächste Generation verschoben. Zudem sollen laut der Initiative bestehende Wohn- und Lebensverhältnisse bewahrt werden. De facto wird damit ein lebenslanges Miet- und Wohnrecht eingeführt mit einem einseitigen Kündigungsrecht des Mieters. Dies erstickt jeden Investitionsanreiz im Keim. Betroffen wären Genossenschaften, Stiftungen und andere Vermieter. Diese erneuerungshemmende Regulierungsinitiative läuft der Basler Wohnpolitik klar zuwider. |
UNNÖTIG: INITIATIVE «MIETERSCHUTZ BEIM EINZUG»Die Initiative des Mieterverbandes Basel fordert eine Formularpflicht beim Einzug des Mieters, welche den Anfangsmietzins darlegt. Diese Forderung ist unnötig. Die Initianten übersehen, dass jede Mieterin und jeder Mieter heute schon das Recht hat, den Anfangsmietzins einzusehen und auch anzufechten. Es wird also kein neues Recht eingeführt, sondern nur ein neuer «Papierkrieg» ausgelöst. Zudem besteht die Gefahr, dass die Anfechtung des Mietzinses zur Regel werden könnte – selbst in völlig unbegründeten Fällen. Die Hemmschwelle, an das Gericht zu gehen und zu klagen, wird niedriger. Das führt zu einem steigenden Konfliktpotenzial und zu mehr Auseinandersetzungen auf beiden Seiten. |