Ein Ja zu STAF sichert die Steuervorlage 17
Nach dem deutlichen Ja zur kantonalen Steuervorlage 17 im Februar 2019 gilt es nun, mit einem Ja zum eidgenössischen Rahmengesetz STAF die Basler Steuerreform zu sichern. Die Verknüpfung mit der AHV-Finanzierung ist ordnungspolitisch zwar ärgerlich, ermöglicht der AHV jedoch eine wichtige Verschnaufpause.
Das Steuerreformpaket STAF bildet im Sinne einer Rahmengesetzgebung die Grundlage für die kantonalen Umsetzungsvorlagen. Im Kanton Basel-Stadt fand die entsprechende Abstimmung bereits am 10. Februar 2019 statt. 78 Prozent der Basler Stimmbevölkerung
sagten klar und deutlich Ja zu diesem wichtigen Reformpaket.
STANDORTATTRAKTIVITÄT SICHERSTELLEN
Um die Basler Steuerreform nachhaltig zu sichern, braucht es nun auch ein Ja zum Rahmengesetz STAF. Ausgangspunkt ist die Abschaffung der international nicht mehr akzeptierten Regelungen für kantonale Statusgesellschaften. Damit die Schweiz weiterhin ein attraktiver Wirtschaftsstandort bleibt, wird diese Massnahme durch die Einführung neuer steuerlicher Sonderregelungen zur Förderung von Forschung und Entwicklung begleitet. Für Basel-Stadt besonders wichtig ist die Einführung der Patentbox, mit welcher ein Teil dieser Gewinne ermässigt besteuert wird.
STAF LÄSST DEN KANTONEN ENTSCHEIDUNGSFREIHEIT
Grundsätzlich zu begrüssen ist, dass die finanzielle und steuerliche Autonomie der Kantone bei der Umsetzung der verschiedenen steuerlichen Massnahmen gewährleistet ist. Die Kantone können die fiskalischen Massnahmen (Patentbox, Abzug für sichere Finanzierung et cetera) entsprechend ihren kantonalen Besonderheiten weitgehend frei wählen. Um die Mehrheitsfähigkeit der Vorlage gegenüber verschiedenen Anspruchsgruppen zu stärken, sind in STAF auch Massnahmen enthalten, die nicht dem Interesse der Wirtschaft entsprechen. Dennoch kann festgehalten werden, dass die fundamentalen Errungenschaften der USR II weitgehend erhalten bleiben. So ist etwa die Dividendenteilbesteuerung auf Bundesebene in der Höhe von 70 Prozent tragbar.
REFORMBEDARF BEI DER AHV UNGEBROCHEN
Ordnungspolitisch fragwürdig ist die Verknüpfung der Steuervorlage mit der AHV-Finanzierung. Mit STAF sollen die sozialen Auswirkungen der Vorlage über die AHV ausgeglichen werden und nicht wie ursprünglich vorgesehen über eine Anhebung der Familienzulagen. Die Frage der Zusatzfinanzierung der AHV stellt sich jedoch ohnehin. Mit STAF erhält die AHV eine Verschnaufpause, so dass erst ab 2025 wieder mit negativen Umlageergebnissen zu rechnen ist. Diese Zeit muss genutzt werden, um eine wirkungsvolle Reform der Altersvorsorge zu beschliessen, welche die strukturellen Probleme der Sozialwerke zu lösen vermag.
Weitere Informationen: www.kmu-staerken.ch