Eine Steuerreform für alle
Der Gewerbeverband Basel-Stadt will, dass sowohl der Wirtschaftsstandort wie auch die Bevölkerung von der Umsetzung der Steuerreform 17 in Basel-Stadt stärker profitieren. Er fordert den Verzicht auf sachfremde Elemente wie die Erhöhung der Familienzulagen sowie auf Massnahmen, die einseitig zulasten der KMU-Wirtschaft gehen. Aufgrund der sehr hohen Ertragsüberschüsse kann und soll sich Basel-Stadt eine stärkere steuerliche Entlastung der Wirtschaft und der Bevölkerung leisten.
Die Steuerreform 17 ist gerade für den Wirtschaftsstandort Basel enorm wichtig. Die zahlreichen Statusgesellschaften brauchen ein international akzeptiertes und attraktives Steuerregime, damit die Arbeitsplätze und die Wertschöpfung hier gehalten werden können. Die Basler Regierung hat am 7. Dezember die Eckpunkte zur Umsetzung der Steuerreform in Basel-Stadt präsentiert. Diese weist positive Aspekte auf. Dazu gehören die Einführung der obligatorischen Patentbox sowie die Senkung der Gewinn- und Kapitalsteuersätze. «Dies steigert nicht nur die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Basel, sondern auch die internationale und interkantonale Wettbewerbs-fähigkeit», sagt Gewerbedirektor Gabriel Barell.
KEINE ERHÖHUNG DER FAMILIENZULAGEN
Die Umsetzungsvorlage der Regierung enthält leider auch sachfremde, einseitige und standortschädigende Massnahmen. Die sachfremde Erhöhung der Familienzulagen um 75 Franken trifft viele KMU überproportional. «Denn viele profitieren nicht oder kaum von der Senkung der Gewinn- und Kapitalsteuer», erklärt Patrick Erny, Leiter Politik. «Sie müssen aber eine signifikante Mehrbelastung tragen, weil aufgrund der höheren Familienzulagen die Beiträge der Familienausgleichskassen steigen.» Insbesondere betroffen wären Branchen wie Baugewerbe, Detailhandel, Hotellerie, Gastronomie, Architektur, Werbung, Sicherheitsdienste, Gebäudebetreuung oder Gartenbau. Auch die Einführung eines Lastenausgleichs zwischen den Ausgleichskassen kann diese Mehrbelastung nicht verhindern. Weiter kritisch zu beurteilen ist die überdurchschnittliche Erhöhung der Dividendenteilbesteuerung. Basel-Stadt würde dadurch für Unternehmer im Vergleich zu anderen Kantonen unattraktiver. Die Dividendenbesteuerung ist als Doppelbelastung grundsätzlich falsch, und somit auch eine Erhöhung.
BEVÖLKERUNG SOLL STÄRKER PROFITIEREN – LÖSUNGSVORSCHLAG GEWERBEVERBAND BASEL-STADT
Der Gewerbeverband Basel-Stadt fordert einen Verzicht auf die Erhöhung der Familienzulagen und eine Festsetzung der Dividendenteilbesteuerung, die nicht höher als der Schweizer Durchschnitt oder in den umliegenden Kantonen ist. «Aber auch die Bevölkerung soll von der Steuerreform 17 stärker profitieren», sagt Gewerbedirektor Gabriel Barell. Allerdings nicht – wie von der Regierung vorgeschlagen – mit der sachfremden Erhöhung der Familienzulagen, der Erhöhung der Prämienverbilligungen und der Erhöhung der Freibeträge der Einkommensteuer. Letztere würden einseitig untere Einkommen entlasten.
«Wir fordern eine ausgewogene und noch stärkere Entlastung der gesamten Bevölkerung im steuerpolitischen Bereich», sagt Gabriel Barell. Einerseits mit der Senkung des unteren Einkommenssteuersatzes von 22.25 auf 20.75 Prozent, wie es die Motion von Dieter Werthemann (GLP) fordert. Andererseits mit einem Steuerabzug der günstigsten Krankenkassenprämie (CVP-Krankenkasseninitiative, Motion Stephan Mumenthaler, FDP). Barell: «Damit würde die gesamte Bevölkerung entlastet, insbesondere auch der Mittelstand und die unteren Einkommen. Und einseitige Mehrbelastungen der KMU-Wirtschaft könnten verhindert werden.»
Wirksame Entlastung: So stark profitieren die verschiedenen Einkommensgruppen von der Senkung des Unteren Einkommenssteuersatzes und dem Steuerabzug der Krankenkassenprämie. Lesebeispiel: Eine alleinstehende Person mit einem Nettoeinkommen von 50 000 pro Jahr spart 1500 Franken, das entspricht 25,4 Prozent der bisherigen Einkommensteuer.
DIE FINANZIELLEN AUSWIRKUNGEN
Wie bei der Regierungsvorlage werden auch beim Lösungsvorschlag des Gewerbeverbandes Basel-Stadt die Steuereinnahmen des Kantons sinken; Modellrechnungen zufolge um 249 Millionen Franken. Dies allerdings bei einer rein statischen Betrachtung. Da die Massnahmen die Attraktivität Basels als Wohn- und Unternehmensstandort massiv verbessern, wird in einer dynamischen Betrachtung die positive Entwicklung des Steuersubstrats gefördert.
«Basel-Stadt kann und soll sich die steuerliche Entlastung der Bevölkerung und der Wirtschaft leisten», sagt Gewerbedirektor Gabriel Barell. Wie gross der Spielraum ist, zeigen die sehr hohen Ertragsüberschüsse, die in den letzten zehn Jahren durchschnittlich über 250 Millionen Franken betrugen. Steuerliche Erleichterungen sind überfällig, denn Basel weist für natürliche Personen eine überdurchschnittliche und für Unternehmen schweizweit eine der höchsten Steuer-belastungen aus (vgl. etwa TaxWare-Studie Credit-Suisse, BAK Taxation Index).
VIELE CHANCEN FÜR BASEL
Eine solche Steuerreform würde Basel-Stadt eine attraktive Positionierung im interkantonalen und internationalen Steuerwettbewerb ermöglichen. Und zwar für KMU, für Grossunternehmen, für den Mittelstand sowie für tiefe und für hohe Einkommen. «Nutzen wir diese Chance», sagt Gabriel Barell.
WEITERE INFORMATIONEN
- Factsheet SV17 Vorschlag Gewerbeverband Basel-Stadt (PDF)
- Präsentation Medienorientierung SV17 (PDF)
- Gesamte Studie IWSB (PDF)
Grundlage: Studie des Instituts für Wirtschaftsstudien Basel Der Vorschlag des Gewerbeverbandes Basel-Stadt zur Umsetzung der Steuerreform 17 in Basel-Stadt stützt sich auf eine Studie des Instituts für Wirtschaftsstudien Basel (IWSB). Diese untersuchte die Struktur der Steuerzahler in Basel-Stadt sowie die finanziellen Auswirkungen möglicher Entlastungsmassnahmen für Bevölkerung und Wirtschaft im Kontext der Ertragslage des Kantons. Auftraggeber der Studie ist der Gewerbeverband Basel-Stadt. IWSB – Institut für Wirtschaftsstudien Basel (2017): Struktur der Steuerzahler im Kanton Basel-Stadt und Implikationen der SV17 für die KMU-Wirtschaft. |