Einführung von Lohngleichheitskontrollen im Beschaffungswesen

07.04.2021

Ab dem 1. Mai gilt es ernst: Im Beschaffungswesen des Kantons Basel-Stadt müssen sämtliche anbietende Unternehmen eine Lohngleichheitsanalyse zusammen mit der Offerte abliefern. Wir erklären Ihnen, wie Sie sich im zusätzlichen Bürokratiedschungel zurechtfinden.

Der Gewerbeverband Basel-Stadt setzt sich im Rahmen der laufenden Revision des kantonalen Beschaffungsrechts dafür ein, den Beschaffungsprozess zu vereinheitlichen, zu digitalisieren und zu deregulieren. In klarem Widerspruch dazu hat der Regierungsrat jedoch Lohngleichheitsanalysen und -kontrollen als zusätzliche Eintrittsschwelle für die Teilnahme an Submissionen festgelegt. Neu sollen sämtliche Unternehmen eine Lohngleichheitsanalyse durchführen und allen Offerten beilegen. Der Arbeitsaufwand für eine solche Analyse beträgt je nach Grösse und Struktur des Unternehmens zwei bis acht Tage, was gerade in diesen schwierigen Zeiten völlig inakzeptabel ist und den Beschaffungsprozess weiter verkompliziert.

SELBSTDEKLARATION UND NACHWEIS NÖTIG

Um zukünftig an Submissionen teilnehmen zu können, müssen die anbietenden Unternehmen zusammen mit der Offerte eine Selbstdeklaration und einen Nachweis zur Lohngleichheitsanalyse abgeben. In der Selbstdeklaration bestätigt das Unternehmen mit seiner Unterzeichnung, dass auch Subunternehmen für Leistungen im Inland die gesetzlichen Bestimmungen zur Lohngleichheit einhalten. Zusätzlich zu dieser Deklaration muss ein Nachweis über die Einhaltung der Lohngleichheit abgeliefert werden. Der Nachweis ist das Ergebnis der Logib-Analyse. Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitenden müssen das Logib Modul 1 abschliessen und Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden das Logib Modul 2. Alternativ sind statt der Logib-Analyse auch Ergebnisberichte einer staatlichen Lohngleichheitskontrolle durch Bund, Kanton oder Stadt zulässig. Der Nachweis bzw. die Analyse ist für maximal 36 Monate gültig.

SCHONFRIST FÜR KLEINERE UNTERNEHMEN

Für Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden gilt jedoch noch eine Schonfrist. Für die Einführungsphase vom 1. Mai 2021 bis zum 30. April 2022 gilt folgendes: die Selbstdeklaration muss jeder Offerte beigelegt werden, von der Pflicht für den Nachweis einer Lohngleichheitskontrolle sind sie im ersten Jahr jedoch entbunden. Zudem verzichtet der Kanton Basel-Stadt während dieser Phase auf Stichkontrollen. So sollen kleinere Unternehmen genug Zeit haben, sich mit dem neuen Logib Modul 2 vertraut zu machen. Bei allen anderen Unternehmen, die einen Zuschlag für einen öffentlichen Auftrag erhalten haben, wird es jedoch schon ab Mai 2021 Stichkontrollen geben.

INFO

Weitere Details und Informationen finden Sie auf den Websites der Kantonalen Fachstelle für öffentliche Beschaffungen (www.kfoeb.bs.ch) sowie der Abteilung Gleichstellung von Frauen und Männern
(www.gleichstellung.bs.ch/lohngleichheit/beschaffungswesen). Das Logib-Tool ist gratis unter www.ebg.admin.ch verfügbar.

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