Gewerbeverband Basel-Stadt unterstützt die längst überfällige Teilrevision der Motorfahrzeugsteuer

20.04.2016

Der Gewerbeverband Basel-Stadt begrüsst die Absicht, die Motorfahrzeugsteuer endlich auf eine faire ökologische Berechnungsbasis zu stellen. In seiner Vernehmlassungsantwort befürwortet der Gewerbeverband Basel-Stadt eine Mischrechnung aus den beiden Variablen Gewicht und CO2-Austoss. Weiter muss die Steuerreform ertragsneutral erfolgen.

Das 2013 eingeführte Bonus-Malus-System der Motorfahrzeugsteuer wurde seinem Anspruch, umweltschonende Fahrzeuge steuerlich zu begünstigen, nie gerecht. Vielmehr führte die undurchdachte Berechnungsgrundlage zu absurden Ergebnissen. So wurden erdgasbetriebene Fahrzeuge mit einem Malus bestraft, während Dieselautos von einem Bonus profitierten. Und der Elektro-Sportwagen Tesla wurde wie ein Lamborghini besteuert.

«Mit der nun vorgelegten Teilrevision der Motorfahrzeugsteuer neigt sich dieses Trauerspiel dem Ende zu», sagt Gewerbedirektor Gabriel Barell. Nun liege der Fokus auf dem Lenken und nicht auf dem Strafen. Der Gewerbeverband Basel-Stadt unterstützt die Teilrevision in seiner Vernehmlassungsantwort mehrheitlich. Erfreulich ist, dass in Zukunft das Gewicht und der CO2-Ausstoss die massgeblichen Komponenten zur Berechnung der Steuer darstellen. Es gilt: je höher das Gewicht und der CO2-Ausstoss, desto höher die Steuer.

VERBESSERUNGSVORSCHLAG

Um die meist schwereren, ressourcenschonenden Fahrzeuge noch stärker zu entlasten, schlägt der Gewerbeverband Basel-Stadt vor, anstatt der Variable Gesamtgewicht, das Verhältnis zwischen Nutzlast und Leergewicht zu verwenden. Fahrzeuge mit einer grossen Nutzlast im Verhältnis zum Leergewicht würden so weniger zahlen, da sie mehr Personen und Güter transportieren können, was ökologisch sinnvoll ist.

Ein weiteres Kriterium zur Bemessung der Steuer, die Leistung, erachtet der Gewerbeverband Basel-Stadt allerdings als ungeeignet. «Bei der Leistung handelt es sich lediglich um ein Potential, das kaum ausgeschöpft wird. Schlussendlich müssen sich hierzulande alle Verkehrsteilnehmer an dieselben Geschwindigkeitsbegrenzungen halten», erklärt Gewerbedirektor Gabriel Barell. Deshalb sei auf dieses Kriterium zu verzichten.

ERTRAGSNEUTRALE UMSETZUNG

Mit Nachdruck hält der Gewerbeverband Basel-Stadt zudem fest, dass die gesamte Teilrevision ertragsneutral ablaufen muss. Nach dem Inkrafttreten des aktuellen Gesetzes von 2013, welches auch ertragsneutral hätte erfolgen sollen, wurde ein Überschuss von über vier Millionen Franken angehäuft – diese sind bei der Umsetzung des neuen Steuerregimes zu berücksichtigen.

Hinweis: Die gesamte Vernehmlassungsantwort finden Sie hier.