Gewerbeverband freut sich über Meinungsumschwung des Regierungsrats
Der Gewerbeverband Basel-Stadt ist erfreut, dass der Regierungsrat auf die Unterstellung von privaten Bauprojekten mit massgeblichen öffentlichen Finanzierungsbeiträgen unter das Beschaffungsrecht verzichten will. Damit vollzieht der Regierungsrat einen Kurswechsel. 2014 schlug er im Rahmen der öffentlichen Vernehmlassung noch eine «ad-hoc-Unterstellung» vor.
Der Regierungsrat hat heute bekannt gegeben, dass er dem Grossen Rat beantragt, den Anzug Heidi Mück und Konsorten «zur Änderung des Beschaffungsgesetzes: Senkung des Anteils der öffentlichen Hand für die Unterstellung unter das Gesetz» als erledigt abzuschreiben. Somit verzichtet der Regierungsrat darauf, dem Grossen Rat die Kompetenz zu erteilen, private Bauprojekte mit massgeblichen öffentlichen Finanzierungsbeiträgen dem Beschaffungsrecht unterstellen zu können. Der Regierungsrat lehnt die geforderte tiefere Untergrenze ab, da sich die geltende 50-Prozent-Quote bewährt habe.
EINGRIFF IN UNTERNEHMERISCHE HANDLUNGSFREIHEIT
Der Gewerbeverband Basel-Stadt begrüsst diesen Entscheid des Regierungsrats. Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens bezeichnete er sowohl die Forderung der Anzugstellerin als auch den Vorschlag des Regierungsrates als «verwaltungsrechtlich sachfremden Eingriff in die unternehmerische Handlungsfreiheit». Eine Ausweitung des Beschaffungsrechts hätte zudem die negative Folge gehabt, dass auch bei privaten Bauprojekten der Preis das alles dominierende Kriterium wäre. Der Gewerbeverband forderte vom Regierungsrat, auf eine entsprechende Gesetzesanpassung zu verzichten. Dieser Forderung kommt der Regierungsrat mit dem heutigen Entscheid erfreulicherweise nach.
Hintergrund: Im Februar 2013 hatte der Grosse Rat dem Regierungsrat eine Motion von Heidi Mück (GB) überwiesen, die eine Unterstellung von Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mit mindestens 25 Prozent beteiligt ist, unter das Beschaffungsgesetz fordert. Nach geltendem Recht liegt diese Grenze bei 50 Prozent. Der Regierungsrat bezeichnete dies als eine zu starke Einschränkung der unternehmerischen Handlungsfreiheit. Stattdessen schlug er eine «ad-hoc-Unterstellung» vor. Konkret sollte der Grosse Rat im Einzelfall die Kompetenz erhalten, auch bei massgeblichen Finanzierungsbeiträgen von weniger als 50 Prozent der Gesamtkosten die Kantonsbeteiligung von einer Unterstellung des Gesamtprojekts unter das Beschaffungsrecht abhängig zu machen. |