Gleichstellung leben statt endlos analysieren

28.05.2020

Ab dem 1. Juli müssen Schweizer Firmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden abklären, ob sie Mitarbeiterinnen beim Lohn benachteiligen. So will es das neue Gleichstellungsgesetz. Doch damit nicht genug: Eine Motion aus SP-Kreisen fordert, dass in Basel-Stadt bereits Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden zu diesen umstrittenen Kontrollen verpflichtet werden. Der Grosse Rat entscheidet am 3. Juni.

Das revidierte Gleichstellungsgesetz (GlG) verpflichtet Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden zur Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse, welche wiederum von einer unabhängigen Revisionsgesellschaft überprüft werden muss. Dieses Prozedere müssen Unternehmen alle vier Jahre wiederholen, bis die entsprechende Bestimmung 2032 auslaufen soll (Sunset Legislation).

UNGERECHTFERTIGTE UND METHODISCH FRAGWÜRDIGE KONTROLLEN

Obgleich bislang in der Schweiz keine wissenschaftliche Evidenz für das Vorhandensein von Lohndiskriminierung erbracht werden konnte, werden den Unternehmen in Form dieser Lohngleichheitsanalysen zusätzliche bürokratische und finanzielle Belastungen aufgebürdet. Je nach Unternehmensgrösse ist mit einem Arbeitsaufwand von zwei bis acht Tagen zu rechnen. Im Weiteren fallen Kosten für die Beauftragung eines hierfür spezialisierten Büros oder für die externe Revision an. Hinzu kommt, dass die gebräuchliche Logib-Methode auch methodisch sehr umstritten ist. Eine ganze Reihe wichtiger lohnrelevanter Erklärungsgrössen bleibt unberücksichtigt.

BASEL FINISH

Als wäre all dies nicht schon genug, wird der Grosse Rat in seiner Sitzung vom 3. Juni auch noch über eine Motion von SP-Grossrätin Nicole Amacher befinden, welche eine Pflicht zu Lohngleichheitsanalysen bereits ab 50 Mitarbeitenden fordert. Es handelt sich dabei um einen unnötigen «Basel Finish», welcher den Kreis der betroffenen Unternehmen massiv ausweitet und die von der Coronakrise hart getroffene KMU-Wirtschaft weiter belastet. Der Gewerbeverband Basel-Stadt setzt sich folglich für eine Ablehnung der Motion ein.

DISKRIMINIERUNG IST INEFFIZIENT

Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ist es schlicht eine ökonomische Notwendigkeit, gleiche Löhne zu zahlen. Diskriminierung ist ineffizient und wird vom Markt sanktioniert. Die Folgen sind hohe Fluktuation und Rekrutierungskosten. In den nächsten Jahren werden mehr Arbeitskräfte den Arbeitsmarkt verlassen als neu in den Arbeitsmarkt eintreten. Die Arbeits- und insbesondere die Fachkräfteknappheit nehmen zu. Die Unternehmen dürfen folglich nicht mit zusätzlichen kostentreibenden Auflagen wie Lohngleichheitsanalysen belastet werden. Stattdessen ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu fördern und zu verbessern.