Grosser Rat lehnt Verstaatlichung der Gewerbekehrichtabfuhr ab
Der Grosse Rat hat heute einer Vorlage zwecks vollständiger Verstaatlichung der Gewerbekehrichtabfuhr mit 50 zu 43 Stimmen eine deutliche Abfuhr erteilt. Der Gewerbeverband Basel-Stadt ist hocherfreut über diesen Entscheid, der nicht nur für die betroffene Branche selbst von grosser Bedeutung ist sondern auch eine erhebliche Symbolkraft aufweist: Der Staat soll sich in seinem Handeln auf seine Kernaufgaben fokussieren. Anderweitige Leistungen sind wenn immer möglich an Private zu vergeben respektive dem freien Markt zu überlassen.
Bei der Abfuhr von nicht-betriebsspezifischem Gewerbekehricht, sogenannten «Haushaltsähnlichen Abfällen», spielt heute der freie Wettbewerb. Aufgrund einer Anpassung der Verordnung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (VVEA) des Bundes fallen haushaltsähnliche Abfälle von Betrieben mit weniger als 250 Vollzeitstellen unter das Entsorgungsmonopol des Gemeinwesens. Der Bund lässt jedoch offen, ob Kantone und Gemeinden zur Umsetzung dieser Vorgaben private Anbieter konzessionieren oder nicht. Der Gewerbeverband Basel-Stadt ist dezidiert der Auffassung, dass sich staatliches Handeln in erster Linie auf die Kernaufgaben fokussieren sollten. Die übrigen Leistungen sind an Private zu vergeben. Auf einen Eingriff in funktionierende freie Märkte ist zu verzichten.
Im vorliegenden Fall pochte der Regierungsrat auf eine vollständige Verstaatlichung mit dem Tiefbauamt als einzigen Leistungserbringer. Dabei soll es sich um die bestgeeignete von vier untersuchten Varianten handeln. Diese Behauptung wurde jedoch weder im vorliegenden Ausgabenbericht noch in der regierungsrätlichen Beantwortung einer entsprechenden Interpellation von SVP-Grossrat Beat Schaller mit konkreten Zahlen belegt. Vielmehr ging aus Letzterer hervor, dass weder das Gespräch mit privaten Anbietern gesucht wurde, geschweige denn, dass Offerten eingeholt wurden. Ein Verhalten, das irritiert und als unprofessionell bezeichnet werden muss.
Mit der nun erfolgten Rückweisung der Vorlage an den Regierungsrat ist dieser beauftragt, anstelle der vollständigen Verstaatlichung ein Konzessionierungsmodell auszuarbeiten, mit welchem die entsprechenden Aufträge an Privatunternehmen vergeben werden.