Hafenbecken 3: Unterstützung unter bestimmten Bedingungen
Der Regierungsrat hat heute seinen Ratschlag zur kantonalen Mitfinanzierung des Hafenbeckens 3 im Rahmen des Projekts «Gateway Basel Nord» präsentiert. Der Gewerbeverband Basel-Stadt anerkennt den Nutzen einer verbesserten trimodalen Verknüpfung von Schiene, Strasse und Schifffahrt. Damit er das vorliegende Projekt unterstützen kann, sind jedoch bestimmte Bedingungen zu erfüllen. Unter anderem ist sicherzustellen, dass auf dem Westquai auf eine Wohnnutzung verzichtet wird.
Mit dem Bau eines dritten Hafenbeckens und der städtebaulichen Umnutzung des West- und Klybeckquais soll die Hafenwirtschaft besser an die bestehende Hochleistungsstrassen- und Schieneninfrastruktur angebunden werden. Im Gegensatz soll entlang des Rheins zusätzlicher Raum für Gewerbe, Kultur und Wohnen entstehen. Die Investitionskosten für das Hafenbecken 3 belaufen sich exklusive Landerwerb auf insgesamt 155 Millionen Franken. Hiervon soll der Kanton 115,5 Millionen Franken übernehmen. Angesichts der städtebaulichen, wirtschaftlichen und finanzpolitischen Dimension dieses Geschäfts ist eine differenzierte Auseinandersetzung mit der vorliegenden Vorlage unabdingbar.
ENTSCHEIDENDE PUNKTE
Die Notwendigkeit für den Ausbau ist bei gleichzeitiger Aufgabe des Westquais für die Hafenwirtschaft mittel- bis langfristig offensichtlich. «Der Gewerbeverband Basel-Stadt unterstützt grundsätzlich neue Investitionen in die Hafeninfrastruktur. Ein Grossprojekt von dieser Dimension bietet neben neuen Chancen jedoch auch Risiken», hält Gewerbedirektor Gabriel Barell fest. Damit der Gewerbeverband Basel-Stadt das vorliegende Projekt vorbehaltlos unterstützen und ein Ausbau des Hafenterminals in der Zukunft gelingen kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Aufgrund der räumlichen Lage des Westquais und der kurzen Distanz zum Terminalbetrieb mit starken Emissionen und einem möglichen 24-Stunden-Betrieb sind die städtebaulichen Entwicklungsmöglichkeiten auf dem Westquai beschränkt. Der Westquai soll folglich emissionsunempfindlichen Nutzungen (produzierendes und handwerkliches Gewerbe, laute Kultur) vorbehalten bleiben und nicht zu anderen Zwecken umgenutzt werden. Insbesondere ist auf eine Wohnnutzung zu verzichten.
- Der Bau eines trimodalen Terminals beruht auf der Prämisse einer steigenden Nachfrage und eines Kapazitätsengpasses ab 2020 für den Schiffsumschlag. Angesichts der Vorkommnisse der letzten Monate (Rastatt-Unterbruch im August 2017, dauerhaft tiefer Wasserstand im Rhein in diesem Jahr) stellt sich die Fragen der Überkapazitäten. Der Bedarf nach einem dritten Hafenbecken ist daher von unabhängiger Seite her nachzuweisen. Im Weiteren ist die Nichtdiskriminierung aller Terminalnutzer – insbesondere der privatwirtschaftlichen Unternehmen – sicherzustellen.
- Der Kanton Basel-Landschaft trägt die vorliegenden Pläne als Partner des gemeinsamen Rheinhafenvertrags mit. Angesichts der Bedeutung der Hafeninfrastruktur im Rahmen eines trimodalen Ausbaus ist eine adäquate finanzielle Unterstützung seitens Basel-Landschaft anzustreben.
- Die Bedingung für eine allfällige finanzielle Unterstützung durch den Bund ist gekoppelt an die Verlagerungsziele. Der Modal-Split beim Schiffcontainerverkehr beträgt derzeit 10 Prozent Bahn und 90 Prozent Strasse. Für eine Terminalsubvention verlangt der Bund einen Bahnanteil von mindestens 50 Prozent. Wenn diese Zielvorgaben nicht erreicht werden, dann muss ein Teil oder sogar der gesamte Förderbeitrag des Bundes zurückgezahlt werden. Eine allfällige Rückzahlung von Geldern darf nicht zu Lasten des Steuerzahlers getätigt werden, sondern ist der Betreibergesellschaft zu verrechnen.
- Wie in jedem städtebaulichen Prozess ist auch die Mitwirkung der Direktbetroffenen vor Ort wichtig. Gerade im Quartier Klybeck-Kleinhüningen stehen in den nächsten Jahren einige Veränderungen an. Es ist von zentraler Bedeutung, die Meinung des lokalen Gewerbes und der Quartiersbevölkerung einzuholen, sodass kein Unmut über das Projekt entsteht. Lokale Interessensgruppen sind im Entwicklungsprozess zu berücksichtigen.