Investitionen bleiben möglich
Es ist geschafft. Nach einer Riesendebatte über eineinhalb Tage wurde mit der Revision des Wohnraumfördergesetzes die Umsetzung der Wohnschutzinitiative endlich beschlossen. Das Geschäft lag über ein Jahr in der Bau- und Raumplanungskommission des Grossen Rates und wurde an unzähligen Sitzungen und Hearings durchexerziert. Das zeigt, wie komplex, aber auch umstritten dieses Geschäft war.
Wir erinnern uns: Im Juni 2018 wurden die vier Mieterschutzinitiativen des Mieterverbandes sowie weitere Organisationen in Basel-Stadt angenommen. Auslegungsbedarf benötigten insbesondere die beiden Verfassungsinitiativen «Recht auf Wohnen» sowie die «Wohnschutzinitiative». Diese beiden Initiativen forderten zum einen ein «Recht auf Wohnen für alle in Basel-Stadt», dessen genaue Ausgestaltung noch immer nicht ausdiskutiert ist. Zum anderen sollen ein weitreichender Kündigungsschutz sowie eine Bewilligungspflicht in Kombination mit einer Mietzinskontrolle bei Renovationen, Umbauten und Abbrüchen eingeführt werden.

Roland Hunkeler
Vizepräsident GVBS, Präsident der BG-Bau.
Nach dem Abstimmungsresultat musste man anerkennen, dass sich die baselstädtische Bevölkerung mehr staatliche Eingriffe in der Wohnpolitik wünscht. Schade war, dass während der Abstimmungsphase kaum eine öffentliche Debatte über die konkreten Forderungen der einzelnen Initiativen stattgefunden hat. Das hatte sicher damit zu tun, dass alle vier Initiativen gleichzeitig zur Abstimmung gelangt sind. Das war sehr bedauerlich und hat den Initianten in die Hände gespielt. Doch schon damals war klar, dass der Wohnungsbau wie auch weitere Investitionen nicht einfach erstickt werden dürfen. Hierzu braucht es eine praktikable Umsetzung der beiden Verfassungsinitiativen, denn deren allgemeinen Formulierungen können unberechenbare Konsequenzen nach sich ziehen. Umso erfreulicher ist es, dass der Grosse Rat das Wohnraumfördergesetz nun so revidiert hat, dass Investitionen nicht abgewürgt werden und die Wohnbautätigkeit auch in Zukunft noch möglich ist. Damit ist die Umsetzung der Wohnschutzinitiative gelungen, sodass Umbauten und Sanierungen weiterhin möglich sind, wenn auch unter deutlich erschwerten Bedingungen. Wichtig ist an dieser Stelle zu erwähnen, dass auch die Umwandlung von Wohnungen in Stockwerkeigentum entgegen dem Willen von Rot-Grün nicht verboten wird.
Eine hohe Wohnbautätigkeit nutzt letztendlich den Mieterinnen und Mietern und damit einem Grossteil der Bevölkerung in Basel-Stadt. Nur ein Ausbau des Wohnungsangebotes durch eine starke Bautätigkeit kann zu einem Rückgang der Angebotsmieten führen. Die steigende Leerstandsquote in Basel-Stadt mit derzeit 1,0 Prozent zeigt den Erfolg der bisherigen Bautätigkeit.
Ich bin zuversichtlich, dass sich die Eigentümer und Liegenschaftsbesitzer trotz der zusätzlichen Regulierungen nicht beirren lassen und auch weiterhin Renovationen, Umbauten und Sanierungen durchführen lassen werden. Der Gewerbeverband Basel-Stadt wird die Umsetzung und den Vollzug der Gesetzesvorlage genauestens beobachten und bei Fehlentwicklungen für die Investitions- und Bautätigkeit reagieren.