Investitionen stärken, nicht hemmen
Der Regierungsrat veröffentlichte im Mai seinen Ratschlag über die Revision der Mehrwertabgabe. Einige Forderungen des Regierungsrates gehen in eine gute Richtung. Der Gewerbeverband Basel- Stadt sieht jedoch noch Verbesserungspotenzial.
Nach drei langen Jahren hat die Regierung ihren Bericht zur Revision der Mehrwertabgabe veröffentlicht. Die Gesetzesrevision soll die Berechnung der Abgabe vereinfachen, eine Ausweitung des Verwendungszwecks festlegen und zudem mögliche Abzüge einschränken.
EIN SCHRITT NACH VORN…
Schon im Jahre 2016 hat sich der Gewerbeverband Basel-Stadt in seiner Vernehmlassung dezidiert gegen die damals geplante Ausweitung des Verwendungszwecks bei der Mehrwertabgabe ausgesprochen. Die Regierung ist der Forderung in weiten Teilen gefolgt und schlägt nur noch eine massvolle Ausweitung vor. Der Abgabesatz soll zudem auf 40 Prozent gesenkt werden. Die Reduktion des Abgabesatzes würde den Standortnachteil gegenüber anderen Kantonen mit deutlich tieferen Abgabesätzen ein wenig verringern, denn die Mehrwertabgabe ist mit derzeit 50 Prozent der höchste Abgabesatz in der Schweiz. Die innere Verdichtung ist elementar und eine zu hohe Mehrwertabgabe senkt den Anreiz, aufzustocken, neu anzubauen oder generell in den Wohnungsmarkt zu investieren.
…UND EIN SCHRITT ZURÜCK
Im Gegenzug zur Senkung des Abgabesatzes sollen jedoch Abbruch- und Altlastenkosten nicht mehr abgezogen werden dürfen. Das führt dazu, dass die Regierung in der Zukunft mit gleichbleibenden Einnahmen rechnet. Das Ziel sollte eine Entlastung der Bauherren von der zurzeit viel zu hohen Abgabe sein. Die Mehrwertabgabe ist nicht als separates Finanztöpfchen für Grünraumprojekte jeglicher Art gedacht. Massnahmen, welche die Anreize für eine bauliche Verdichtung zunichtemachen, sollten möglichst verhindert werden. Daher müssen auch die Abbruch- und Altlastenkosten neben den Erschliessungs- und Kanalisationsbeiträgen in Zukunft weiterhin abzugsfähig sein.
WEITERER EFFORT NÖTIG
Der Gewerbeverband Basel-Stadt wird sich weiterhin für eine investitionsstärkende
Gesetzesrevision und eine entsprechende Senkung des Abgabensatzes einsetzen. Es gilt, auf kritische Entwicklungen rechtzeitig zu reagieren und entsprechende Forderungen zu stellen.
Info Die Mehrwertabgabe soll die Vorteile abgelten, welche bei einer Vergrösserung der zulässigen Bruttogeschossfläche durch eine neue Zoneneinteilung oder bei einem neuen Bebauungsplan entstehen. Sämtliche Beiträge fliessen in einen kantonalen Fonds, dessen Ziel die Schaffung oder Aufwertung bestehender Grünräume ist. Betroffen von der Abgabe sind sowohl natürliche wie auch juristische Personen. |