Ja zum Covid-19-Gesetz
Am 13. Juni stimmt die schweizerische Stimmbevölkerung über das Covid-19-Gesetz ab. Der Gewerbeverband Basel-Stadt zeigt Ihnen auf, worum es geht und was bei einer Ablehnung des Gesetzes passieren würde.
Das Covid-19-Epidemiengesetz ist ein dringliches Bundesgesetz, welches im September 2020 in Kraft getreten ist und in weiten Teilen Ende 2021 wieder ausläuft. Das Ziel des Bundesrates war es, mit dem Gesetz die Notverordnungen vom März 2020 in ordentliches Recht zu überführen. Ansonsten wären die Notverordnungen nach sechs Monaten automatisch ausser Kraft getreten. Das Bundesgesetz ist also die rechtliche Grundlage für sämtliche Massnahmen, die der Bundesrat seit Anfang dieser Krise umgesetzt hat.
Sämtliche Massnahmen enthalten
Das Bundesgesetz ist äusserst umfangreich und schreibt vor, was der Bundesrat zur Bewältigung der Covid-19-Kris tun darf, um die Auswirkungen der Epidemie auf Gesellschaft, Wirtschaft und Behörden zu bekämpfen. Das Gesetz betrifft daher konkrete Regelungen für die Gesundheitsversorgung, den Arbeitnehmerschutz, die Entschädigung des Erwerbsausfalls und die Arbeitslosenversicherung. Zudem werden die rechtlichen Grundlagen für Massnahmen im Kultur- und Medienbereich geschaffen. Das Gesetz ist befristet auf den 31. Dezember 2021. Dagegen wurde nun vom Verein «Freunde der Verfassung» das Referendum eingereicht. Diese aus Privatpersonen bestehende Organisation ist der Meinung, dass das vorliegende Bundesgesetz den demokratischen Grundsätzen widerspräche, das Notrecht zugunsten des Bundesrats verlängere und die verkürzte Prüfung von Impfstoffen eine Gefahr für die Bevölkerung darstelle.
Was bei einem Nein passiert
Das Bundesgesetz ist ein dringliches Gesetz, was bedeutet, dass dieses schon in Kraft ist. Würde das Gesetz in der Referendumsabstimmung nun abgelehnt werden, hätte dies unmittelbare rechtliche Konsequenzen. Das Gesetz würde bis zum 21. September 2021 weitergelten, könnte danach allerdings nicht mehr erneuert werden. Die gesetzliche Grundlage für sämtliche Unterstützungsleistungen für die Wirtschaft (Härtefallunterstützung, Änderungen bei der Kurzarbeit etc.) würden entfallen. Es wurde zwar gegen das Gesetz vom 25. September 2020 das Referendum beschlossen. Dennoch basieren sämtliche seither getroffenen Regelungen und Ergänzungen auf eben diesem Bundesgesetz. Damit wäre das Chaos vorprogrammiert und der Bundesrat müsste bei einem Nein die Massnahmen aussetzen, in andere Bundesgesetze zu überführen versuchen oder allenfalls sogar rückwirkende Massnahmen per Notrecht ergreifen. Gewerbedirektor Gabriel Barell betont: «Wir appellieren dringlich an Sie, dass Sie für das Covid-19-Gesetz stimmen. Ansonsten gäbe es erhebliche rechtliche und damit möglicherweise existenzbedrohende Auswirkungen für viele KMU in Basel-Stadt und der Region». Der Gewerbeverband Basel-Stadt empfiehlt Ihnen folglich, das Covid-19-Gesetz anzunehmen.