Kantonaler Energierichtplan: Richtiger Ansatz, aber zu wenig Anreize für neue Technologien

20.09.2019

Der Gewerbeverband Basel-Stadt hat seine Stellungnahme zum kantonalen Richtplan Energie eingereicht. Er begrüsst die allgemeine Stossrichtung, sieht aber zu wenig Anreize für neue und noch aufkommende Technologien im Bereich der Wärme- wie auch Stromversorgung.

Der Gewerbeverband Basel-Stadt begrüsst grundsätzlich die Einführung eines kantonalen Richtplans Energie. Der Teilrichtplan kann der Bevölkerung wie auch Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümern als Orientierungshilfe und Wegweiser dienen. Um die Ziele des kantonalen Energiegesetzes zu erreichen, braucht es einen Ausbau der erneuerbaren Energien in der Wärme- und der Stromversorgung – insbesondere der regional verfügbaren.

FÖRDERPROGRAMME UND ANREIZMECHANISMEN

Wichtig sind dabei umfassende Anreizmechanismen wie auch punktuelle Fördermassnahmen. Eine generelle Anschlusspflicht an das Fernwärmenetz für sämtliche Hausbesitzer in einem ausgewiesenen Perimeter wird jedoch abgelehnt. Eine fallspezifische Interessensabklärung muss auch in Zukunft noch möglich sein. Hausbesitzer sollten auf alle Fälle rechtzeitig über den Nutzen, die Finanzierungsmöglichkeiten und das Vorgehen bezüglich der energetischen Modernisierung informiert werden. Dies erhöht die Akzeptanz allfälliger Massnahmen und bietet einen Anreiz, als Liegenschaftseigentümerin oder Liegenschaftseigentümer tätig zu werden. Dies gilt auch im Speziellen für denkmalgeschützte Gebäude. Es ist heute schon möglich, beispielsweise Sonnenkollektoren mit sehr geringen optischen Beeinträchtigungen in das Dach zu integrieren.

POTENZIAL NEUER TECHNOLOGIEN

Im Energierichtplan fehlen zudem Angaben zum zukünftigen Strombedarf, welcher in Zukunft sicher steigen wird. Unerlässlich dabei ist die Versorgungssicherheit für Private und für Unternehmen. Eine sichere und wirtschaftlich tragbare Energieversorgung muss zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sein. Eine Ausweitung des Fernwärmenetzes auf Kantonsgebiet ist begrüssenswert, jedoch nur dann, wenn dies auch wirtschaftlich umsetzbar und technisch machbar ist. Zudem fehlen weitere Anreizmechanismen, auch neue (teils noch teure) oder in Zukunft aufkommende Technologien zu fördern. Den technologischen Entwicklungen im Bereich Energie muss im Richtplan mit der nötigen Offenheit Rechnung getragen werden. Welche Technologien in Zukunft zu welchen Preisen zur Verfügung stehen und wo sie eingesetzt werden können, kann zum heutigen Zeitpunkt nicht vorhergesagt werden.

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