Kein Verständnis für die Mediensteuer

03.04.2019

In den letzten Wochen hat der Gewerbeverband Basel-Stadt zahlreiche Anrufe und E-Mails von Unternehmern erhalten, die ihren Unmut über die neue Mediensteuer kundgetan haben. Viele Betriebe sehen sich mit Steuerrechnungen konfrontiert, die um ein Vielfaches höher sind als die frühere Billag-Gebühr.

Seit dem 1. Januar 2019 ist das neue Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) in Kraft. Die mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in der Schweiz müssen nun eine nach Jahresumsatz abgestufte Mediensteuer für Radio- und Fernsehen bezahlen. Einzig Unternehmen, die weniger als 500 000 Franken Umsatz erzielen, sind nicht betroffen. Der Gewerbeverband Basel-Stadt hat sich im Rahmen zweier eidgenössischer Volksabstimmungen an vorderster Front gegen die Einführung dieser Mediensteuer engagiert – und wurde dafür zum Teil heftig kritisiert. Die Folgen dieser Abstimmungen machen sich jetzt bemerkbar.

Denn die neue Mediensteuer ist in vielen Fällen um ein Vielfaches höher als die bisherige Billag-Gebühr und muss zwingend bezahlt werden. Der Basler Steinhauer Peter Andreas Gruber stört sich daran, dass es keine Möglichkeit gibt, sich von der Steuer zu befreien: «Wir sind Handwerker, wir haben keine Zeit zum Fernsehen. Und angesichts der Lautstärke unserer Maschinen müssten wir das Radio so stark aufdrehen, dass ein Ohrenschaden die Folge wäre.»

STOSSENDE DOPPELT- UND DREIFACHBESTEUERUNG

Stark betroffen von der neuen Mediensteuer sind auch viele Handelsfirmen, die im Vergleich zum Gewinn oftmals über einen überproportional hohen Umsatz verfügen: «Als Handelsunternehmen in der Kunststoff- und Papierindustrie müssen wir mit einer kleinen Marge kalkulieren. Trotzdem zahlen wir für unseren Betrieb mit drei Mitarbeitern neu 2280 Franken, das sind 760 Franken pro Person», enerviert sich Kuno Simonetti, Geschäftsführer der KASA AG in Breitenbach.

Viele Unternehmer stören sich daran, dass sie nebst der Serafe-Gebühr, die sie über ihren Privathaushalt zu entrichten haben, für dieselbe Leistung zusätzlich mit der Mediensteuer belastet werden. Kommt hinzu, dass nicht nur die einzelnen Firmen, sondern beispielsweise auch vorübergehende oder dauerhafte Arbeitsgemeinschaften separat besteuert werden, woraus sich eine stossende Dreifachbelastung ergibt. Gleich verhält es sich mit Verbandsbeiträgen an Branchen- und Berufsverbände, die ebenfalls doppelt besteuert werden.

MEDIENSTEUER IST ABZUSCHAFFEN

Der Gewerbeverband Basel-Stadt engagiert sich weiterhin dafür, dass die Unternehmen von der Mediensteuer befreit werden. Im Rahmen der Frühjahrssession wurden diesbezüglich mehrere Vorstösse eingereicht. Von grösster Bedeutung ist eine parlamentarische Initiative von SVP-Nationalrat Gregor Rutz, mit welcher die Mediensteuer für alle Unternehmen abgeschafft werden soll. Nach dem Ja der Verkehrs- und Fernmeldekommission des Nationalrats wird sich nun die entsprechende Kommission des Ständerats mit dem Geschäft befassen.