Keine goldenen Fallschirme mit Basler Steuergeld

15.01.2018

Der Gewerbeverband Basel-Stadt unterstützt die kantonale Volksinitiative «für eine zeitgemässe finanzielle Absicherung von Magistratspersonen», besser bekannt als Ruhegehaltsinitiative. Die heutigen Ruhegehälter sind überproportional hoch und daher nicht mehr zeitgemäss.

Die Initiative der GLP sieht eine Beschränkung des Ruhegehalts für Magistratspersonen (Regierungsräte) vor. Abhängig von der Anzahl Amtsjahre sowie des Rücktrittsalters erhält ein Regierungsrat nach seinem Rücktritt gemäss aktueller Regelung kumuliert bis zu 1,72 Millionen Franken Ruhegehalt. Mit der Ruhegehaltsinitiative besteht der Anspruch auf ein Ruhegehalt erst ab dem vollendeten vierten Amtsjahr. Zudem wird das Ruhegehalt vom Rücktrittsalter entkoppelt und die Bezugsphase auf maximal drei Jahre begrenzt.

RUHEGEHÄLTER AUF EIN ANGEMESSENES NIVEAU SENKEN

Bei Annahme der Initiative hat ein Regierungsrat bei einer Amtsdauer von vier bis acht Jahren Anspruch auf ein einjähriges Ruhegehalt, bei einer Amtsdauer von acht bis zwölf Jahren auf ein zweijähriges und bei einer Amtsdauer von über zwölf Jahren auf ein dreijähriges Ruhegehalt. Die kumulierten Summen liegen zwischen 160 000 und 520 000 Franken. Im interkantonalen Vergleich fände sich Basel-Stadt künftig nicht mehr bei den Spitzenreitern, sondern im kostengünstigsten Drittel wieder. «Für die Initiative spricht, dass sie die überproportional hohen und nicht mehr zeitgemässen Ruhegehälter auf ein angemessenes Niveau zu senken vermag. Dies ist ganz im Sinne des Engagements des Gewerbeverbandes Basel-Stadt für einen schlanken Staat und einen haushälterischen Umgang mit Steuergeldern», sagt Gewerbedirektor Gabriel Barell.

ALT-REGIERUNGSRÄTE FINDEN PROBLEMLOS EINEN JOB

Abtretende Regierungsratsmitglieder sind angesichts ihrer fachlichen Qualifikation und ihres grossen Netzwerks befähigt, mühelos wieder ins normale Arbeitsleben zurückzukehren oder als Beraterin oder Berater in Verwaltungsräten tätig zu sein – das ist heute schon der Fall. Angesichts der Schwierigkeit für einige Arbeitnehmer, im Alter von über 50 Jahren nach einem Stellenverlust eine neue Arbeit zu finden, wirken die bestehenden Ruhegehälter stossend. Abschliessend würde auch der Anreiz, aus finanziellen Gründen Amtsperioden auszusitzen, etwas gesenkt.

www.ruhegehalt.ch