LESP: Für die Belebung der Innenstadt
Der Grosse Rat hat in seiner Maisitzung einen Entscheid zugunsten einheitlicher Lärmempfindlichkeitsstufen (LES) in weiten Teilen der Innenstadt gefällt. Damit werden das friedliche Miteinander und eine lebendige Innenstadt gefördert.
Der Gewerbeverband Basel-Stadt freut sich, dass der Grosse Rat den Lärmempfindlichkeitsstufenplan in der Innenstadt weitgehend vereinheitlicht hat. Die frühere Einteilung der LES in der Innenstadt wurde vor über zwölf Jahren erlassen und ist seither kaum überarbeitet worden. Eine Anpassung an die realen Bedürfnisse war überfällig. In enger Zusammenarbeit mit dem Wirteverband Basel-Stadt, Kulturstadt Jetzt sowie dem Verein Kultur und Gastronomie hatte sich der Gewerbeverband seit Jahren für diese Vereinheitlichung stark gemacht.
ANPASSUNG AN BUNDESRECHT
Die Innenstadt ist eine klassische Mischzone, wo Menschen leben, arbeiten und ausgehen. Für solche Zonen sieht das Bundesrecht die sogenannte LES III vor. Durch die neue Angleichung wird die Innenstadt nicht nur an das Bundesrecht angepasst, sondern auch ein gesamter Flickenteppich der Lärmschutzzonen in der Innenstadt grösstenteils behoben. Viele Betriebe konnten vorher die überstrengen Anforderungen kaum erfüllen, da sie sich in reinen Wohnzonen (LES II) befanden. In der Rheingasse beispielsweise wurden bislang mit Verweis auf die LES die Betriebszeiten je nach Trottoirabschnitt unterschiedlich lange bewilligt. Die Grenzen verliefen sogar durch einzelne Betriebe hindurch. Durch die Angleichung der LES wird nun eine verständliche Regelung eingeführt. Das bildet die Basis, um mögliche Konflikte zwischen Anwohnern und Gewerbe zu vermeiden.
SCHNUP ALS NÄCHSTER SCHRITT
Leider wurde der Münsterplatz im Sinne eines Kompromisses im Grossen Rat weiterhin in der LES II belassen. Dieser Entscheid darf auf keinen Fall als Präjudiz für die Speziellen Nutzungspläne im öffentlichen Raum (SNUP) gelten, hält Gewerbedirektor Gabriel Barell fest: «Der Münsterplatz ist für alle da, denn neben der gastronomischen Bespielung sind Veranstaltungen an den unterschiedlichsten Orten der Stadt ein wichtiger Bestandteil einer lebendigen und attraktiven Stadt.» Entsprechend müssen die SNUP Veranstaltungen ermöglichen und für die Veranstaltenden Planungs- und Rechtssicherheit schaffen. Das Leben in der Innenstadt soll auch weiterhin möglich sein.